Smart Glasses: Wer aufnimmt, ist verantwortlich

Mann trägt Sonnenbrille von Ray- Ban mit Smart Glasses

Wer mit einer KI-Brille filmt oder fotografiert, ist datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher. Das stellt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in einem Prüfbericht vom 10.09.2026 zur Ray-Ban Meta AI Glasses fest. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich der Bewertung auf ihrer Zwischenkonferenz angeschlossen.

LED reicht nicht

Die Brille zeigt Aufnahmen über eine kleine LED an. Nach dem Bericht ist sie in vielen Umgebungen kaum erkennbar, leicht abzukleben und leuchtet bei Nutzung des KI-Assistenten schwach oder gar nicht. Das bloße Aufleuchten der LED genügt nicht, um Betroffene zu informieren. Es braucht zusätzliche Hinweise, etwa Piktogramme oder eine direkte Ansprache. Eine Gesichtserkennung hat die Behörde bislang nicht festgestellt. Die technischen Strukturen dafür seien aber angelegt.

Haushaltsausnahme greift selten

Die Ausnahme für rein private Tätigkeiten nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DS-GVO entfällt, sobald Aufnahmen in sozialen Netzwerken landen, Unbeteiligte gezielt erfasst werden oder Daten an Meta für das KI-Training gehen. Für das Training werden Nutzende sogar gemeinsam mit Meta verantwortlich. Das Fazit fällt deutlich aus: Erkennbare Aufnahmen von Personen außerhalb des engen Freundes- und Familienkreises sind bis auf seltene Ausnahmen unzulässig.

Smart Glasses werden auch im Arbeitsalltag auftauchen, bei Beschäftigten, Besuchern oder im Kundenkontakt. Unternehmen sollten den Einsatz frühzeitig regeln, etwa in einer Nutzungsrichtlinie oder Betriebsvereinbarung. Sensible Bereiche sollten davon ausdrücklich ausgenommen sein.

Quellen: HmbBfDI, Prüfbericht Ray-Ban Meta AI Glasses, 10.09.2026; DSK-Pressemitteilung, 24.09.2026

(Foto: Aleksandr Fedosov – stock.adobe.com)

Letztes Update:07.10.26

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

    Mehr erfahren
  • Mann hält Megafon in der Hand, aus dem Symbole der digitalen Werbung kommen

    Einwilligung zugunsten von „Partnern“ ist zu unbestimmt

    Eine Einwilligung in Direktwerbung durch nicht näher bezeichnete „Partner“ reicht nicht aus, damit ein Drittunternehmen die Daten für eigene Werbung nutzen darf. Das hat Generalanwalt Dean Spielmann in seinen Schlussanträgen vom 17.09.2026 in der Rechtssache C-317/25 (Groupe Canal+) vorgeschlagen. Sachverhalt Die Canal+-Gruppe hatte 2021 elektronische Werbung an rund 3,9 Millionen Personen versandt. Die Kontaktdaten stammten

    Mehr erfahren
  • Euro im Hintergrund, Hammer im Vordergrund

    EDSA-Leitlinien für Bußgeld werden aktualisiert

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die Leitlinien 04/2026 angenommen und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Sie regeln, wann Aufsichtsbehörden ein Bußgeld statt oder neben anderen Abhilfemaßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO verhängen sollen. Die Leitlinien 04/2022 zur Berechnung der Bußgeldhöhe bleiben daneben bestehen, die bisherigen Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zu diesem Thema werden ersetzt. Fünf Schritte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner