Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google

Ortungsdienst auf dem Handy: Auf dem linken Handy ist der Schalter auf aus, auf dem rechten auf an

Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband BEUC.

Die Verstöße

Bei „Location History“ und „Web & App Activity“ sieht die DPC Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Fairness, gegen die Transparenzpflichten und gegen die Speicherbegrenzung. Bei „Location Accuracy“ konnte Google nicht nachweisen, dass die Verarbeitung den Grundsätzen entspricht, und verletzte damit die Rechenschaftspflicht. Auch hier fehlte es an Transparenz. Google muss die Verarbeitung innerhalb von sechs Monaten in Einklang mit der DS-GVO bringen.

Die Behörde betont, dass Standortdaten tiefe Einblicke in das Privatleben erlauben. Nutzerinnen und Nutzer hätten nicht erkennen können, dass ihr Aufenthaltsort für Werbung und für Rückschlüsse auf ihre Interessen genutzt wurde.

Die Entscheidung betrifft einen Konzern, die Prüfmaßstäbe gelten aber allgemein. Wer Standortdaten verarbeitet, sollte transparent und für Laien verständlich über alle Verwendungszwecke informieren, insbesondere über Werbung und Profilbildung. Außerdem braucht es klare Löschfristen, und die Rechtmäßigkeit muss dokumentiert sein. Gerade bei Einstellungen, die über mehrere Dienste hinweg wirken, reicht ein allgemeiner Hinweis nicht aus.

Quelle: Data Protection Commission, Pressemitteilung vom 21.09.2026

(Foto: Mimi – stock.adobe.com)

Letztes Update:07.10.26

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