Eigene Webseite der Datenschutzkonferenz geht online
Die Datenschutzkonferenz (DSK) besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.
Aktuelle Entschließungen, Orientierungshilfen und Kurzpapiere
Die DSK geht mit einer eigenen Homepage online. Auf der zentralen Informationsplattform sind aktuelle Entschließungen, Orientierungshilfen und Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz abrufbar. Hier finden sich auch Links zu den Aufsichtsbehörden und den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Zudem ist ein RSS-Feed zum Abonnieren neuer Inhalte eingebunden. Mit Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung wird ihre Auslegung auch durch die Datenschutzaufsichtsbehörden wichtiger. Mit einer eigenen Homepage der DSK optimiert diese ihr Informationsangebot. Die Entwicklung der Webseite steht unter der Verantwortung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.
Die Homepage der DSK ist unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/ zu erreichen.
Letztes Update:24.07.18
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick
Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf
Mehr erfahren -
EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank
Mehr erfahren -
Immobilienmakler haftet für ethnische Diskriminierung bei Wohnungsvermittlung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) entschieden, dass Immobilienmakler für Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft bei der Wohnungsvermittlung auf Schadensersatz haften. Das Urteil stärkt den Diskriminierungsschutz im Wohnungsmarkt und klärt wichtige Fragen zur Haftung von Maklern als Hilfspersonen. Sachverhalt und Testing-Methode Eine Mietinteressentin mit pakistanischem Namen bewarb sich im November
Mehr erfahren

