BayLDA veröffentlicht Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017/2018

Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 7 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat das BayLDA als Aufsichtsbehörde regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. In ihren Tätigkeitsberichten informieren die Aufsichtsbehörden die Öffentlichkeit über die Schwerpunkte ihrer Arbeit.
Seinen 8. Tätigkeitsbericht hat das BayLDA am 22.03.2019 veröffentlicht. In den 150 Seiten ihres Tätigkeitsberichts sind konkrete Fälle aus dem Zeitraum vor Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), d.h. vor dem 25. Mai 2018 nur dann aufgenommen worden, wenn sie auch noch für den neuen Rechtsrahmen Bedeutung hatten.
Größte Unsicherheiten und häufigste Anfragen im Bereich der Informationspflichten
Nach eigenen Angaben konnte die Behörde die größten Unsicherheiten und häufigsten Anfragen im Bereich der Informationspflichten beobachten. Mit anderen Worten bezog sich eine Fülle der Fragen darauf, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang Betroffene Personen darüber informiert werden müssen, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Etwa ebenso häufig waren Fragen nach den Rechtsvoraussetzungen für die Veröffentlichung von Bildern von Vereinsfesten, Mitarbeiterzeitungen, Berichte über Veranstal-tungen, Erstellen von Chroniken usw. festzustellen.
In 19 von 24 Kapiteln des Tätigkeitsberichts stellt das BayLDA auf übersichtliche, und prägnante Art und Weise Einzelfälle aus den verschiedensten Bereichen vor macht seine eigene Bewertung transparent. Diese erstrecken sich von Datenschutz im Internet, über Werbung, Versicherungswirtschaft, Gesundheit, Videoüberwachung bis zum technischen Datenschutz und der Informationssicherheit.
Künftig wird das BayLDA nicht mehr wie bisher im Zyklus von zwei Jahren, sondern gemäß DS-GVO jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit erstellen. Somit ist dies der letzte Tätigkeitsbericht, der relativ umfangreich ausgewählte Sachverhalte aus den vergangenen zwei Jahren darstellt.
Der Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 ist unter folgendem Link erreichbar:
https://www.lda.bayern.de/de/taetigkeitsberichte.html
(Foto: BayLDA)
Letztes Update:22.03.19
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