BfDI übergibt seinen Tätigkeitsbericht
Gestern übergab der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, den 27. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018. Stellvertretend für den Deutschen Bundestags nahm Wolfgang Schäuble diesen entgegen.
Anwendungsbeginn der DS-GVO
Ein zentrales in den Berichtszeitraum fallendes Thema war natürlich der Anwendungsbeginn der Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO). Kelber resümierte ehrlich, dass der 25.5.2018 nicht von allzu positiver Berichterstattung begleitet wurde: „Die DSGVO hat sich bei aller anfänglichen schlechten Presse und aller Kritik, in kurzer Zeit zu einem Standard entwickelt, an dem sich nun auch andere Weltregionen orientieren. Das zeigen die neuen Gesetze in Kalifornien und Japan, aber auch das hohe Interesse weiterer Staaten in Lateinamerika und Asien, die die DSGVO als Grundlage für aktuelle Gesetzgebungsvorhaben nehmen. Sogar in den USA selbst ist die Debatte für ein landesweites Gesetz auf dieser Grundlage in Fahrt gekommen.“
Große Zahl an Eingaben
Spannend für den Leser des Berichts sind die Zahlen, die einen Eindruck über die wachsende Bedeutung des Datenschutzes verschaffen. So erreichten den BfDI im Zeitraum vom 25. Mai bis Ende 2018 insgesamt 6.507 allgemeine Anfragen und 3.108 Beschwerden. Auf den Monat heruntergebrochen entspricht dies einer Verdreifachung der Eingaben. Zusätzlich wurden von den der Aufsicht des BfDI unterliegenden Stellen noch 7.300 Datenschutzverstöße gemeldet. Ungeachtet dessen zeigten die Beratungs- und Kontrollbesuche, dass die große Mehrzahl der vom BfDI beaufsichtigten Stellen die DS-GVO gut umsetzen.
Datenschutz glaubwürdig und pragmatisch durchsetzen
Der BfDI plädierte dafür, dass auch die Aufsichtsbehörden durch pragmatische Rechtsauslegung und einheitliche Durchsetzung der DS-GVO darauf hinarbeiten müssen, den Datenschutz weiter zu stärken. Hierzu müsse vor allem die europäische Zusammenarbeit Fahrt aufnehmen. „Die rechtlichen Voraussetzungen sind da und müssen jetzt mit Leben erfüllt werden“, so Kelber. Er will die großen Akteure wie Facebook, Amazon, Google und Microsoft datenschutzrechtlich in den Griff, um damit auch glaubwürdig den Datenschutz in Kleinen und Mittleren Unternehmen durchsetzen zu können. Gleichwohl sind die Länder für die Kontrollen der Unternehmen zuständig und der BfDI prüft neben den öffentlichen Stellen des Bundes nur die Telekommunikationsunternehmen.
Zu viel Kompetenzen für Sicherheitsbehörden
Kritisch sieht der Bundesbeauftragte die erneute Ausweitung von sicherheitsbehördlichen Kompetenzen. Dieser Prozess steht in einem krassen Widerspruch zu der Entwicklung der weiter rückläufigen Kriminalitätsstatistiken, weswegen er in diesem Zusammenhang ein Sicherheitsgesetz-Moratorium anregte.
Letztes Update:09.05.19
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