Gutachten zur Umsetzung der DS-GVO
Die grüne Bundestagsfraktion hat ein Gutachten zur Umsetzung der DS-GVO in Auftrag gegeben. Dieses ist Mitte Mai veröffentlicht worden und ist für alle Interessierte zugänglich. Das Gutachten ist von dem ehemaligen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Berlin, Dr. Alexander Dix, LL.M., sowie dem ehemaligen Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar angefertigt worden.
Bilanz zum „ersten Geburtstag“
Beide Gutachter ziehen zum “ ersten Geburtstag“ nach Wirksamwerden der DS-GVO eine Bilanz und widerlegen in ihrem Gutachter zahlreiche Behauptungen zu den Folgen der DS-GVO. So werden hartnäckige Gerüchte ausgeräumt, wie die Behauptung, dass mit Wirksamwerden der DS-GVO die Verarbeitung personenbezogener Daten nur noch auf eine Einwilligung gestützt werden könne. Außerdem wird dargelegt, dass es weder die befürchtete Welle unzulässiger Abmahnungen gegen Kleinstunternehmen und Vereine, noch die behaupteten Einschränkungen der Allgemeinkommunikation gegeben habe. Der Umstand, dass die DS-GVO bspw. im Hinblick auf Fotografien im öffentlichen Raum zu gewissen Unsicherheiten geführt habe, wird zwar zugestanden, jedoch wieder mit der Begründung relativiert, dass sich die Rechtslage nicht grundlegende geändert habe.
Als weitere Themen adressiert das Gutachten die immer wieder entfachte Diskussion um das Thema, ob der „deutsche Sonderweg“ im Hinblick auf den Schwellenwert für die Bedienungspflicht für Datenschutzbeauftragte tatsächlich ein Bürde für Unternehmen ist oder eher ein Segen. Neben anderen Themen gehen die beiden Gutachtet auch auf die ePrivacy-Verordnung als zukünftigen Rechtsrahmen für die Telekommunikation und das Internet ein.
(Bild von wattblicker auf Pixabay )
Letztes Update:03.06.19
Verwandte Produkte
-
Ein Jahr DS-GVO – Erfahrungen und Lösungen im Umgang mit dem neuen Datenschutzrecht
Seminar
1.059,10 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren



