Info-Broschüre der LDI NRW zum Thema Personalausweis und Datenschutz

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NordrheinWestfalen (LDI NRW) hat zu der praxisrelevanten Frage, wer welche Daten aus dem Personalausweis eines Betroffenen notieren oder kopieren oder gar scannen darf, eine aktuelle Orientierungshilfe veröffentlicht. Die Broschüre enthält zahlreiche Fallgestaltungen, die in der Praxis häufig Fragen aufwerfen. Bei Unsicherheiten bezüglich der zulässigen Nutzung von Ausweisen kann die Broschüre ein nützliches Nachschlagewerk sein.
Im Alltag dienen Personalausweise und Reisepässe oft zum Identifizieren gegenüber Behörden, Banken oder etwa Versicherungen. Ausweise enthalten dabei zahlreiche personenbezogene Daten. Hier ist deshalb besondere Sorgfalt angebracht.
Eine kurze Erläuterung der Struktur des Personalausweises und der optionalen Online-Funktion runden die Empfehlungen der LDI NRW ab.
(Bild von Andreas Lischka auf Pixabay)
Letztes Update:12.06.19
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