BayLfD veröffentlicht Orientierungshilfe zu Datenpannen

Orientierungshilfe zu Datenpannen

Orientierungshilfe zu Datenpannen: Nach ErwG 85 der DS-GVO kann eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten  – wenn nicht rechtzeitig und angemessen reagiert wird – einen physischen, materiellen oder immateriellen Schaden für natürliche Personen nach sich ziehen, wie etwa Verlust der Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten oder Einschränkung ihrer Rechte, Diskriminierung, Identitätsdiebstahl oder -betrug, finanzielle Verluste, unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung, Rufschädigung, Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten oder andere erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile für die betroffene natürliche Person.

Deshalb soll nach dem Willen des Verordnungsgebers der Verantwortliche, sobald ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, die Aufsichtsbehörde von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und, falls möglich, binnen höchstens 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, unterrichten, es sei denn, der Verantwortliche kann im Einklang mit dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht nachweisen, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

„Meldepflicht und Benachrichtigungspflicht des Verantwortlichen“

Auf der Grundlage der bisher gewonnenen Erfahrungen hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz die Orientierungshilfe „Meldepflicht und Benachrichtigungspflicht des Verantwortlichen“ veröffentlicht, die zahlreiche Zweifelsfragen aufgreift und die einschlägigen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des bayerischen Landesrechts für die bayerische Verwaltungspraxis umfassend erläutert. Dabei macht die Orientierungshilfe deutlich, dass nicht jeder Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, sondern nur eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten die Melde- und gegebenenfalls die Benachrichtigungspflicht auslöst. Sie gibt ratsuchenden öffentlichen Stellen weiterhin Empfehlungen für eine vereinfachte Risikoanalyse sowie für die Nutzung des mit Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung eingeführten Online-Meldeformulars.

Die neue Orientierungshilfe ist seit auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik „Datenschutzreform 2018“ zum kostenfreien Abruf bereitgestellt.

(Bild von Pete Linforth auf Pixabay)

Letztes Update:17.06.19

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