Nutzung von Office 365 in Schulen kritisch
In einer aktuellen Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) wird der Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen als problematisch eingestuft.
Der Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte sich bereits August 2017 zum Einsatz von Office 365 in Schulen geäußert.
Nach der damaligen Bewertung genügte die damalige Ausgestaltung den Anforderungen an eine datenschutzkonforme Nutzung. Auschlaggebend war schon damals der Einsatz der von Microsoft zur Verfügung gestellten Tools für das Rollen- und Berechtigungskonzepts und die datenschutzkonforme Konfiguration der Protokollierung.
HBDI revidiert Meinung aus 2017
In seiner aktuellen Bewertung muss der Hessische Datenschützer seine Meinung von damals revidieren. Trotz jahrelanger Diskussionen der Aufsichtsbehörden mit Microsoft seien wichtige Fragen noch ungeklärt und Schulen hätten als öffentliche Einrichtungen eine besondere Verantwortung hinsichtlich Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Des Weiteren müsse insbesondere für solche Stellen die „digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung gewährleistet sein“. Diese hohen Anforderungen seien aber nicht erfüllt. Bei der Nutzung von Office 365 sei nach wie vor nicht abschließend geklärt, welche Daten wann, wie und warum erhoben und übertragen werden.
Das Problem sei nach Einschätzung des HBDI auch nicht durch die Einholung einer Einwilligung bei den Eltern der betroffenen Schüler zu lösen.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Letztes Update:14.07.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren




