Unverschlüsselter Datenaustausch per E-Mail

E-Mail Verschlüsselung

Das BayLDA beantwortet eine Frage des GDD-Erfa-Kreises Coburg zum Thema unverschlüsselter Datenaustausch per E-Mail:

Im Rahmen der neuen Anforderungen der DS-GVO stellt sich die Frage, inwieweit ein Datenaustausch von personenbezogenen Daten per E-Mail mit z.B. Geschäftspartnern noch erfolgen kann. Aufgrund unterschiedlicher Verschlüsselungen kann ein verschlüsselter Versand nicht stets gewährleistet werden. Der aktuellen GDD-Praxishilfe DS-GVO XIII zur Einwilligung ist zu entnehmen, dass die betroffene Person stets die Wahl zwischen unverschlüsseltem und verschlüsseltem Versand/Postversand haben muss.
Muss ein verschlüsselter Versand bei jeder Art von Kommunikation (z.B. auch beim Austausch von Kontaktdaten) gewährleistet werden? Muss vorab die Einwilligung des Geschäftspartners eingeholt werden, wenn ein unverschlüsselter Versand erfolgt? Wäre es ausreichend, den Geschäftspartner über den unverschlüsselten Versand zu informieren und wenn dieser einen verschlüsselten Versand wünscht, dies beim Vertragspartner geltend zu machen? In welchem Umfang muss der Geschäftspartner informiert werden, dass ein unverschlüsselter Versand erfolgt? Wäre es ausreichend, diese Informationen in den Datenschutzhinweis nach Art. 13 DS-GVO aufzunehmen?

Antwort des BayLDA:

Da die E-Mail-Provider inzwischen regelmäßig Transportverschlüsselung für E-Mails einsetzen, können E-Mails mit „normalem“ geschäftlichem Inhalt aus unserer Sicht ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Inhaltsverschlüsselung) versandt werden. Nur bei sensiblen Daten (z. B. Gesundheitsdaten beim Arzt oder Krankenhaus) fordern wir eine Inhaltsverschlüsselung).
Ein „Abweichen“ von gebotenen Datensicherheitsmaßnahmen per Einwilligung sehen wir allerdings als kritisch an.

( Bild von Muhammad Ribkhan auf Pixabay )

Letztes Update:25.07.19

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner