150.000 € Bußgeld wegen Datenverarbeitung auf falscher Rechtsgrundlage

Beschäftigtendaten

Ein jüngst von der griechischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde verhängtes Bußgeld richtet sich gegen die Fa. PricewaterhouseCoopers (Pwc). Das Bußgeld in Höhe von 150.000 verhängte die Aufsichtsbehörde nicht etwa weil der Verantwortliche für die relevante Datenverarbeitung keine zulässige Rechtsgrundlage angeben konnte, sondern weil sich die Datenverarbeitung nach Auffassung der Behörde auf eine „falsche“ Rechtsgrundlage stützte.

Konkret ging es darum, dass PwC die relevante Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten auf eine Einwilligung stützte, obwohl diese Rechtsgrundlage nicht einschlägig war. Damit verstieß PwC nach Ansicht der Aufsichtsbehörde gegen einen Grundsatz des Artikels 5 Abs. 1 lit a DS-GVO ( Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz ). Nach Artikel 5 Abs. 2 DS-GVO ist der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht“), was PwC in diesem Falle nicht möglich war.

European Data Protection Board

( Bild von Gerd Altmann auf Pixabay )



Letztes Update:01.08.19

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