Neues DataAgenda-Arbeitspapier: Stellung des Betriebsrates nach der DS-GVO
Vor kurzem ist ein neues DataAgenda-Arbeitspapier erschienen. So muss die datenschutzrechtliche Rolle und Verantwortung des Betriebsrates nach der DS-GVO ggf. neu bewertet werden.
Betriebsrat eigener Verantwortlicher?
Zunächst stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat als eigener Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO zu bewerten ist. Dafür müsste er allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden. Diese Frage ist von hoher praktischer Relevanz, da der Verantwortliche regelmäßig Normadressat der DS-GVO ist und sich somit zahlreiche Pflichten für ihn ergeben.
Viel diskutierte Position des LfDI BW
So sprechen sich Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), und das LAG Sachsen dafür aus, den Betriebsrat als eigenen Verantwortlichen anzusehen. Diese Einordnung stößt in der Fachliteratur auf Kritik und steht auch der Rechtsprechung des LAG Niedersachsen, insbesondere der Rechtsprechung des BAG und BVerwG, entgegen. Eine datenschutzrechtliche Beratung sollte für den Betriebsrat aber in jedem Fall erfolgen.
Letztes Update:03.08.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren



