BfDI startet Transparenz-Offensive
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich entschlossen, Inhalte seiner Arbeit in zunehmendem Maße der Öffentlichkeit bereitzustellen.
Reden, Gastbeiträge und Kontrollberichte
In einem ersten Schritt stellt die Behörde Reden und Gastbeiträge des BfDI sowie aufgrund von IFG-Anfragen herausgegebene Informationen auf der eigenen Website ein.
Für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzverantwortliche dürften insbesondere die veröffentlichten Kontrollberichte interessant sein, die bereits in einem IFG-Verfahren herausgegeben wurden. Die Kontrollberichte enthalten Details und Hinweise zum Vorgehen aus den datenschutzrechtlichen Beratungs- und Kontrollbesuchen des BfDI.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Letztes Update:20.08.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren



