Datenethikkommission legt Abschlussgutachten vor

Datenethik

Für Unternehmen birgt die Datenverarbeitung durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) große wirtschaftliche Potenziale. Dies führt jedoch regelmäßig zu Konflikten mit ethischen und moralischen Bedenken der Gesellschaft. Fragen und Problemen in diesem Spannungsfeld widmete sich die Datenethikkommission im vergangenen Jahr. 16 Mitglieder aus den wissenschaftlichen Bereichen Recht, Technik und Ethik sowie Vertreter unterschiedlicher Organisationen wirkten in dem Expertengremium mit, das von den Co-Sprecherinnen Professor Christiane Woopen (Universität zu Köln) und Professor Christiane Wendehorst (Universität Wien) geleitet wurde. Innerhalb der Bundesregierung waren das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in gemeinsamer Federführung für die Datenethikkommission zuständig.

Am 23.10.2019 übergab die Datenethikkommission, unter Mitarbeit des GDD-Vorstandsvorsitzenden und Leiter der Forschungsstelle Medienrecht an der TH Köln Professor Rolf Schwartmann, der Bundesregierung ihren Abschlussbericht zur Datenethik. Das an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht und den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Professor Günter Krings überreichte Arbeitsergebnis lieferte Antworten auf Fragen zum zukünftigen Umgang mit Algorithmen, KI und personenbezogenen Daten. In dem mehr als 200 Seiten starken Gutachten findet sich die Forderung wieder, einen gesellschaftlichen Dialog über rechtliche und ethische Fragestellungen anzustoßen und diesen auf Basis wissenschaftlicher und technischer Expertise in ethische Leitlinien und rechtliche Handlungsempfehlungen zu transformieren.

Abschlussbericht als Gestaltungsvorschlag für den digitalen Wandel

Der Abschlussbericht soll einen Gestaltungsvorschlag für den digitalen Wandel darstellen, gleichzeitig aber auch den Schutz des Einzelnen sicherstellen und nicht zuletzt das gesellschaftliche Zusammenleben sowie die Sicherung und Förderung des Wohlstands im Informationszeitalter bewahren. Handlungsbedarf sehen die Kommissionsmitglieder vor allem bei „ethisch nicht vertretbaren Datennutzungen“ sowie eine „dem Demokratieprinzip zuwiderlaufende Beeinflussung politischer Wahlen“ durch Algorithmen und KI. Untermauert werden die Thesen und Forderungen des Abschlussberichts darüber hinaus durch praktische Beispiele, die Diskussion aktueller Probleme und Vorschläge für konkrete und realisierbare Gegenmaßnahmen. Wirtschaftliche Belange der Unternehmen sollen zudem in einer nachhaltigen Wirtschaftsstrategie Berücksichtigung finden, welche Innovationen nicht ausbremsen soll. Außerdem wird für eine Lösung bzw. eine europaweite Debatte über diese Themen plädiert. Der Abschlussbericht richtet sich neben Unternehmen vor allem auch an Wissenschaft, Regierung und Zivilgesellschaft.

Den vollständigen Abschlussbericht sowie eine Kurzfassung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/datenethikkommission/arbeitsergebnisse-der-dek/arbeitsergebnisse-der-dek-node.html

(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)

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