Code of Conduct für die Pseudonymisierung

Code of Conduct für Pseudonymisierung

Die Fokusgruppe Datenschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 unter Leitung von Professor Dr. Schwartmann einen Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung.

Anlässlich des Digital-Gipfels 2019 hat es sich die Fokusgruppe Datenschutz der Plattform 9 „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ zur Aufgabe gemacht, einen Entwurf  für einen Code of Conduct für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten zu  erarbeiten. In Zeiten enormer Datenmengen, mit denen Anwendungen der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens gefüttert werden können, kann die Pseudonymisierung  einen wichtigen Beitrag leisten, einen Ausgleich zwischen technologischem Fortschritt und den Persönlichkeitsrechten von Nutzerinnen und Nutzern zu schaffen.

Über das Konstrukt der Verhaltensregel erhalten Datenverarbeiter die Möglichkeit, die Pseudonymisierung anhand transparenter Vorgaben vorzunehmen. Betroffene profitieren von der Anwendung einheitlicher Standards. Die Fokusgruppe plant, in einer Überarbeitung der Verhaltensregel die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollprozesse zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben festzulegen. Ebenso sollen Good Practices folgen, um Datenverarbeitern die Anwendung des Code of Conducts in der Praxis zur veranschaulichen.

>> Der Code of Conduct kann hier heruntergeladen werden.

Letztes Update:06.11.19

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