Standard-Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Gemäß Artikel 28 Abs. 8 DS-GVO kann eine Aufsichtsbehörde im Einklang mit dem Kohärenzverfahren gemäß Artikel 63 DS-GVO Standardvertragsklauseln zur Regelung der in den Absätzen 3 und 4 des Artikel 28 DS-GVO genannten Fragen festlegen.
Im Anschluss an die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (Juli 2019) zu dem von der dänischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde vorgelegten Entwurf eines Standard-Auftragverarbeitungsvertrags wurde die finale Version , wie er von der dänischen Aufsichtbehörde angenommen wurde, im Verzeichnis des Europäischen Datenschutzausschusses veröffentlicht.
Eine obligatorische Verwendung des Musters geht damit nicht einher – weder in der EU, noch in Dänemark. Soweit Unternehmen jedoch sich dafür entscheiden die veröffentlichten Klauseln in ihren Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung zu verwenden, werde zumindest die dänische Aufsichtsbehörde, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Inspektionsbesuch, diese Bestimmungen nicht näher prüfen.
Europäischer Datenschutzausschuss
Letztes Update:17.12.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren



