LfDI Baden-Württemberg zieht sich aus Twitter zurück

Im November 2017 richtete der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, einen Twitter-Account für seine Behörde ein und twitterte seit dem mit großem Erfolg zu aktuellen Themen aus der Welt des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Mit dem neuen Angebot wollte der LfDI seine Zielgruppen künftig noch besser mit aktuellen Informationen erreichen, in direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern treten und sich besser mit anderen Institutionen und öffentlichen Stellen vernetzen. Dies gelang ihm auch von Beginn an. Aktuell (12.01.2020) zählt der Account „@lfdi_bw„) auf Twitter über 5.500 follower.

Nach eignen Angaben war die die Twitternutzung dabei eingebettet in ein ganzes Maßnahmenpaket, mit dem die Behörde ihrer Richtlinie zur Nutzung Sozialer Medien gerecht werden wollte. Der LfDI unterbreitete sogar allen Behörden, die ebenfalls soziale Netzwerke nutzen wollen das Angebot, das von der Aufsichtsbehörde entwickelte Nutzungskonzept, die Datenschutz-Folgenabschätzung und auch die Netiquette als Blaupause zu verwenden. Die Aufsichtsbehörde gab damals an, ab Januar 2018 Kontrollen durchzuführen, ob die Behörden in Baden-Württemberg sich an die bestehenden Vorgaben auch halten.

Ende Dezember 2019 gab der LfDI BW seinen Rückzug aus Twitter bekannt. Brink sah sich vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 6 C 15.18 nicht mehr in der Lage, den Auftritt seiner Behörde auf Twitter vertreten zu können. Danach ist der Be­trei­ber ei­ner Fan­page im so­zia­len Netz­werk Face­book für die bei Auf­ruf die­ser Sei­te ab­lau­fen­den Da­ten­ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge ver­ant­wort­li­che Stel­le im Sin­ne des § 3 Abs. 7 BDSG a.F. und da­mit po­ten­ti­el­ler Adres­sat ei­ner An­ord­nung nach § 38 Abs. 5 BDSG a.F.

Werden weitere Behörden nachziehen?

Nach Übertragung der Konsequenzen dieser Entscheidung auf die Situation der sozialen Netzwerke insgesamt und damit auf den Twitter-Auftritt des LfDI BW entscheidet sich Brink, den Account nicht mehr länger zu betreiben und zum 31.01.2020 zu löschen.
Ob, wie und wann andere Behörden diesen Schritt ebenfalls gehen werden (müssen) ist noch nicht klar abzusehen.

LfDI Baden-Württemberg

Letztes Update:12.01.20

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