Neues DataAgenda-Arbeitspapier zur BVerfG-Rechtsprechung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Entscheidungen unter dem Titel „Recht auf Vergessen“ erlassen. Diese haben für Aufmerksamkeit gesorgt, da darin nicht zuletzt die Prüfkompetenz des BVerfG für unionsrechtliche Sachverhalte Gegenstand der Beschlüsse war. Wie die Auslegung von unionsrechtlichem Datenschutz durch die Rechtsprechung zukünftig zu erwarten ist, lässt sich den Entscheidungen nur sehr schwer entnehmen. Deswegen soll das vorliegende Arbeitspapier die Materie ein wenig verständlicher darstellen.
Zusammenfassungen und Konsequenzen der Entscheidungen
Das neue Arbeitspapier zeigt, welche radikalen Veränderungen die Entscheidungen zur Folge haben können und welcher Spruchkörper – BVerfG oder Europäischer Gerichtshof (EuGH) – zukünftig die Auslegung der DS-GVO maßgeblich bestimmen wird.
Letztes Update:23.03.20
Verwandte Produkte
-
Online - Schulung: Datenschutz und Home Office - was ist trotz Corona zu beachten?
Online-Schulung
141,61 € Mehr erfahren -
Online - Schulung: Datenschutz und Betriebsrat unter der DS-GVO
Online-Schulung
589,05 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Bafin wird Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme im Finanzsektor
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung (KI-MIG) am 29. Juli 2026 übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Marktüberwachung für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. Die neue Zuständigkeit betrifft nach § 2 Abs. 3 KI-MIG von der Bafin oder der EZB beaufsichtigte Finanzunternehmen, Emittenten signifikanter vermögenswertreferenzierter Token
Mehr erfahren -
Transparenz- und Anonymisierungsmängel bei KI-gestütztem Inkasso
Im Jahresbericht 2025 schildert die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) die Ergebnisse einer Vor-Ort-Prüfung bei einem Inkassounternehmen, das Schuldnerdaten mittels KI und Verhaltensforschung analysiert, um Ansprachekanal, Tonalität und Kontaktzeitpunkt zu optimieren. Über die reine Forderungseinziehung hinaus wurden die Daten zudem zum Training und zur Optimierung der eingesetzten KI-Modelle verwendet. Hierbei stellte die Behörde
Mehr erfahren -
Bußgeldverfahren wegen „Mitarbeiterexzessen“ im Gesundheits- und Polizeibereich
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) berichtet in ihrem Jahresbericht 2025 über eine Vielzahl von Bußgeldverfahren wegen sogenannter Mitarbeiterexzesse – Fälle, in denen Beschäftigte personenbezogene Daten, auf die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit berechtigten Zugriff hatten, unbefugt zu privaten Zwecken verarbeiteten. Betroffen waren insbesondere der Gesundheits- und der Polizeibereich; die Fälle verdeutlichen
Mehr erfahren




