Neue BfDI-Broschüre zum Sozialdatenschutz
Durch die DS-GVO wird auch im Bereich des Sozialrechtes der Datenschutz gestärkt. Der Bundesgesetzgeber hat das Sozialgeheimnis und die zentralen Vorschriften des Sozialdatenschutzes im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie die übrigen Fachgesetze den vorrangigen europäischen Vorgaben angepasst.
Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Sozialdaten unterliegt einem besonders komplexen gesetzlichen Gefüge. Neben der vorrangig anzuwendenden D-SGVO finden sich viele ergänzende Regelungen im SGB X, aber auch als bereichsspezifische Regelungen in den Büchern der einzelnen Sozialversicherungszweige (SGB III, V, VI, VII, XI) oder in anderen Gesetzen wie beispielsweise dem Wohngeldgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz oder Teilen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) möchte mit dem der Broschüre „Info 3 – Sozialdatenschutz – Die Bürger und ihre Daten im Netz der sozialen Sicherheit“ dazu beitragen, die Datenschutzbestimmungen des Sozialrechts transparent zu machen und Sozialversicherte über ihre Rechte informieren. Die Info 3 richtet sich also vor allem an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern.
Stand: April 2020
BfDI
Letztes Update:27.04.20
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