Aufsichtsbehörde veröffentlicht Muster für Covid-19-Listen

Um Infektionsketten und Ausbrüche von SARS-CoV-2 (Covid-19) schnellst möglich zu erkennen und einzugrenzen, müssen etwa Frisöre, Kosmetikstudios aber auch Gaststätten und Cafés die Besuche ihrer Gäste oder Kunden dokumentieren.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern stellt auf ihrer Internetseite Formulare und Muster für die verschiedenen Branchen zur Verfügung, damit Infektionsschutz und Datenschutz gleichermaßen gewahrt werden können.

Die Landesbeauftragte empfiehlt alle Listen in Papierform zu führen, um die Verfahren zunächst möglich einfach zu halten. Eine digitale Erfassung könnte zu mehr Aufwand bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben führen. Änderungen aufgrund neuer Bestimmungen oder Abstimmungen mit anderen Behörden behält sich die Aufsichtsbehörde vor und weist darauf hin, dass Betroffenenrechte grundsätzlich müssen innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden müssen. Diese Frist könne in Ausnahmefällen um weitere zwei Monate verlängert werden. Die betroffene Person müsse dann aber über die Gründe für die Fristverlängerung unterrichtet werden.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Letztes Update:13.05.20

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner