Beherrschung der „Dokumentations-Wut“ der neuen DS-GVO

Datenschutz-Maßnahmen verwalten und dokumentieren

Gastbeitrag von Günther Otten

Ist die Dokumentationsverpflichtung wirklich neu? Wir kennen sie doch eigentlich noch aus dem alten BDSG. Dort bestand ebenfalls die Pflicht, beispielsweise ein Verfahrensverzeichnis zu führen. Das Problem: Kaum einer nutzte es, da es für die Praxis nur geringe Relevanz hatte.

Dies war auch den Aufsichtsbehörden bewusst. Die Dokumentationspflicht wurde deshalb häufig als „Druckmittel“ genutzt. So hatte sich zum Beispiel ein Datenschutzbeauftragter eines Unternehmens mit der zuständigen Aufsicht angelegt und wollte deren „Empfehlungen“ intern nicht umsetzen. Daraufhin kontaktierte die Aufsicht die Geschäftsführung und machte klar, dass es dem Unternehmen aus ihrer Sicht an der erforderlichen datenschutzrechtlichen Sensibilität fehle. Um sich nun aber einen genauen Überblick über den aktuellen Stand des Datenschutzes zu verschaffen, sei es erforderlich, dass das Unternehmen zeitnah ein aktuelles Verfahrensverzeichnis bereitstelle. Das durfte damals schwierig werden.

Dokumentationspflichten in Zeiten von Compliance (ISO-Normen, IT-SiG, VAIT-RiLi etc.)

In der heutigen Zeit sind wir es gewohnt, zum Nachweis von Compliance in allen Lebensbereichen dokumentierte Nachweise zu führen. In diesem Sinne fügt sich die DS-GVO in das heutige Anforderungs-Profil nahtlos ein.

Der digitale „Datenschutz Manager“ als Problemlöser

Das eingangs aufgeführte Beispiel ist mit Einsatz des Datenschutz Managers leicht zu lösen. Das Tool bietet Unterstützung bei

  • Dokumentation des Sachverhaltes durch die Mitarbeiter der DS-Organisation
  • revisionssicherer Archivierung und
  • jederzeit abrufbaren archivierten Dokumenten.

Die verteilte Erfassung der Daten über die Mitarbeiter der Datenschutz-Organisation lässt somit ein Gesamt-Dokument entstehen, das die Dokuments-Pflichten der DS-GVO erfüllt.

Weitere Problem-Lösungen

Neben der Dokumentationspflicht für Verarbeitungstätigkeiten hilft der Datenschutz Manager auch bei Dokumentationen zu:

  • technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • Löschkonzept
  • Verarbeitungstätigkeiten für Auftragsverarbeiter
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung
  • Joint Controllership

Mehr Informationen im kostenlosen Webinar

Lassen Sie sich im kostenlosen Webinar „Umsetzung der DS-GVO – Datenschutzmaßnahmen verwalten und dokumentieren“ den Datenschutz Manager von Günther Otten, Datenschutzexperte und Autor des Tools, vorstellen und machen Sie sich selbst ein Bild, wie die Praxishilfe Sie dabei unterstützen kann, Datenschutzmaßnahmen bestmöglich zu verwalten und zu dokumentieren.

Melden Sie sich hier gleich an: https://www.datakontext.com/kostenloses-webinar-umsetzung-dsgvo

Letztes Update:22.05.20

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner