Verbesserungsvorschläge zur DS-GVO

Das Ziel der DS-GVO war die Vollharmonisierung der Regelungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie ist eine angemessene Balance zwischen Wirtschafts- und Verbraucherinteressen in Zeiten fortschreitender Digitalisierung. Sie sollte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch höhere Transparenz und mehr Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf ihre Daten stärken. Gleichzeitig sollte sie Verordnung einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für datenverarbeitende Unternehmen und innovative Geschäftsmodelle schaffen.
Die DSGVO sieht selbst ihre eigene regelmäßige Evaluation vor. Vier Jahre nach Inkrafttreten und zwei Jahre nach Geltungsbeginn hat die EU-Kommission im Juni 2020 ihren ersten Evaluationsbericht vorgelegt.

Nach Auffassung von Prof. Dr. Alexander Roßnagel und Dr. Christian Geminn, den Autoren des WerksDatenschutz-Grundverordnung verbessern: Änderungsvorschläge aus Verbrauchersichtgeht der Bericht aber nicht auf Schwachstellen und Verbesserungsvorschläge ein, sondern befasst sich allein mit der Umsetzung der DSGVO in der Praxis. Damit ignoriere sie die vielen Vorschläge zur Verbesserung von Mitgliedstaaten, Unionsorganen und aus der Zivilgesellschaft, so die beiden Autoren. In dem Buch „Datenschutz-Grundverordnung verbessern“ macht die Autoren 33 , ihrer Auffassung nach, leicht umsetzbare Vorschläge.

Das Buch führt nach zwei Jahren Erfahrung mit der Datenschutz-Grundverordnung eine Evaluation aus Verbrauchersicht durch und präsentiert 33 einfache konkrete Vorschläge, ihren Text zu verbessern, um ihre Ziele besser zu verwirklichen. Daneben erörtert es konzeptionelle Schwächen der Verordnung und entwickelt Vorschläge für Lösungen, die ihren Schutzauftrag erfüllen.

Die Idee der beiden Autoren ist, dass die wiederkehrenden Evaluationen der Verordnung dazu beitragen können, Mängel zu beseitigen und eine Evolution des EU-Datenschutzrechts zu bewirken.

Letztes Update:04.10.20

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner