Datenschutz-Gutachten: Tesla in der Kritik

Bereits in der Laudatio zum BigBrotherAward 2020 in der Kategorie „Mobilität“ musste Firma Tesla Inc. für seine Elektro-Autos einiges an Kritik einstecken. Der damalige Laudator Dr. Thilo Weichert kam damals zum dem Fazit, dass die (datenschutzrechtliche Funktionsweise) der Tesla-Autos unzulässig sei. Wer einen Tesla kaufe – es gab 2019 alleine 10.000 Neuzulassungen in Deutschland – müsse zunächst viele Dienste deaktivieren, um die DS-GVO einzuhalten.
Tesla erwähne die seit Mai 2018 in Europa DS-GVO mit keinem Wort und berufe sich, was Übermittlungen in die USA angehe, auf das Privacy Shield, das kürzlich vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden sei. Die Tesla- Autos verstoßen schon der Normalbetrieb von Teslas gegen die DS-GVO, so der Redner der Laudatio.

Nun hat Herr Dr. Weichert diese in der Laudation angerissenen Kritikpunkte in einem Rechtsgutachten (Datenverarbeitung und Datenschutz bei Tesla-Fahrzeugen Kfz-Automation und informationelle Selbstbestimmung) weiter ausgeführt. Darin untersucht Thilo Weichert die personenbezogene Datenverarbeitung im Modell 3 von Tesla und die von dem Unternehmen hierbei eingesetzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dabei in vieler Hinsicht gegen europäische Datenschutzregeln sowie gegen Verbraucherschutzrecht verstoßen wird.
So wie diese derzeit in Deutschland ausgeliefert werden, dürften sie weder auf den Markt kommen noch zugelassen werden, so Dr. Weichert im Ergebnis seiner Untersuchungen.

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(Bild: stock.adobe.com/Björn Wylezich)



Letztes Update:25.10.20

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