Microsoft Office 365 und Datenschutz-Folgenabschätzung

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI Baden-Württemberg) unterstützt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bei einem Pilotprojekt zum Einsatz von Microsoft 365-Werkzeugen. Dabei stellt Office 365 lediglich eines der geplanten Anwendungen auf der sog. Digitalen Bildungsplattform dar.
Die Digitale Bildungsplattform soll den Schulen wesentliche Anwendungen und Dienste für einen digital unterstützten Unterricht bereitstellen. Die Plattform ist modular aufgebaut und hat zum Ziel, Lehrkräfte, Schulen und Schulträger von technischen, administrativen und datenschutzrechtlichen Fragen zu entlasten.
Zum Anwendungs-Portfolio gehören unter anderem auch Moodle, das Videokonferenzsystem Big Blue Button, der Messenger-Dienst Threema für Lehrkräfte sowie ein weiteres Lernmanagementsystem, das kurz vor dem Abschluss einer EU-weiten Ausschreibung steht. Office 365 soll dabei die dienstliche E-Mail-Adresse für Lehrkräfte, klassische Büro-Werkzeuge wie Word, PowerPoint, Excel sowie um einen Datenspeicher und Teams als Videokonferenz- und Kollaborationssystem abdecken.
Für die Bausteine, bei denen Lösungen von Microsoft 365 zum Einsatz kommen sollen, hat das Kultusministerium mit externen Partnern eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erarbeitet. Die DSFA wurde in Absprache und enger Kooperation mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDi) Dr. Stefan Brink beraten und weiterentwickelt.
Im Pilotprojekt prüft der LfDI, ob die in der Datenschutz-Folgenabschätzung beschriebenen Datenflüsse auch den tatsächlich messbaren entsprechen und ob ein hinreichendes Datenschutzniveau auch in der Praxis besteht. Auch ist geplant, dass der LfDI Schulen auf Wunsch seine Beratungsleistungen und Unterstützung auch bei der Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen für alternative Produkte anbietet. In diesem Rahmen können Fachleute des Bildungszentrums für Datenschutz und Informationsfreiheit des LfDI (BIDIB) die Schulen – SchülerInnen, LehrerInnen und auch auf Wunsch Eltern z.B. bei Elternbeiratssitzungen – beraten.
LfDI Baden-Württemberg
(Bild: stock.adobe.com/IB Photography)
Letztes Update:02.11.20
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