Rechtliche Zulässigkeit einer „Bonushopper-Datenbank“
DS-GVO Audit nach dem Standard-Datenschutzmodell (SDM 2.0)
DS-GVO Audit nach dem Standard-Datenschutzmodell (SDM 2.0) - englische Version
DS-GVO Audit
DS-GVO Compliance Check Excel-Tool
Datenschutzeinführung für Mitarbeiter und Führungskräfte
Datenschutz und ePrivacy bei Websites, Social Media und Messengern
Mitarbeiterinformation Datenschutz
Die Überwachungsaufgabe des Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO
Datenschutzeinführung für Mitarbeiter und Führungskräfte (englische Ausgabe)
Mitarbeiterinformation Datenschutz (Europaversion/englisch)
Mitarbeiterinformation Datenschutz (englische Ausgabe)
Handbuch Beschäftigtendatenschutz
Datenschutz-Grundverordnung – General Data Protection Regulation
RDV
DS-GVO/BDSG im Überblick
Mitarbeiterinformation Datenschutz (französische Ausgabe)
Mitarbeiterinformation Datenschutz (spanische Ausgabe)
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Textausgabe Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wird bei ihrer Arbeit durch Arbeitskreise unterstützt. Die Arbeitskreise arbeiten der Datenschutzkonferenz zu und bereiten deren Entscheidungen vor.
Aktuell arbeitet der Arbeitskreis Auskunfteien an einer Thematik, die vor allem Verbraucher interessieren dürfte, die häufig ihren Energieversorger wechseln, um jederzeit den optimalen Tarif für sich zu beanspruchen.
Derzeit können Kunden bei der Wahl des Strom- und Gasanbieters durch einen regelmäßigen Preisvergleich und den Wechsel des Anbieters von günstigeren Preisen oder besonderen Angeboten für Neukunden profitieren.
Anlass dafür, dass sich nun der Arbeitskreis Auskunfteien des Themas angenommen hat, liegt in Berichten des NDR sowie der Süddeutschen Zeitung begründet, wonach zwei große deutsche Auskunfteien eine Datenbank planen, in denen Vertragsdaten von Strom- und Gaskunden branchenweit gespeichert werden sollen.
Häufig wechselnde Kunden sind für die Unternehmen jedoch weniger interessant als langfristige Kunden. Aus diesem Grund haben die Anbieter ein Interesse daran, möglichst schon vor Vertragsabschluss in Erfahrung zu bringen, wie häufig potentielle Kunden ihren Energieanbieter wechseln.
Pläne von Wirtschaftsauskunfteien für Datenbanken über Strom- und Gasverbraucher haben Befürchtungen ausgelöst, dass Energieversorger Kunden ausbremsen könnten, die häufig ihren Vertrag kündigen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
„Aus Sicht des Arbeitskreises bestehen erhebliche Zweifel an der Verarbeitung von Positivdaten wie Angaben zur Vertragsdauer durch Wirtschaftsauskunfteien im Bereich der Energieversorgungsbranche auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO. Positivdaten sind Informationen, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder anderes nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben. Dieses Ergebnis des Arbeitskreises soll der Datenschutzkonferenz als Entscheidungsvorlage zugeleitet werden, so Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
(Bild: stock.adobe.com/Looker_Studio)

