10,4 Millionen EUR Bußgeld wegen unzulässiger Videoüberwachung

Bußgeld Videoüberwachung

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegenüber der notebooksbilliger.de AG ausgesprochen. Laut Begründung habe das Unternehmen über mindestens zwei Jahre Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.

Auch Kundinnen und Kunden von notebooksbilliger.de seien von der unzulässigen Videoüberwachung betroffen, da einige Kameras auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet waren, so die LfD Niedersachsen in ihrer Erklärung. In Bereichen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten, zum Beispiel um die angebotenen Geräte ausgiebig zu testen, haben die datenschutzrechtlich Betroffenen hohe schutzwürdige Interessen. Das gelte besonders für Sitzbereiche, die offensichtlich zum längeren Verweilen einladen sollen. Deshalb sei die Videoüberwachung durch notebooksbilliger.de in diesen Fällen nicht verhältnismäßig.


Die Notebooksbilliger.de AG hat eine Seite „Fragen und Antworten zum Verfahren der Landesdatenschutzbehörde“ geschaltet und stellt den Hergang des bisherigen Verfahrens und ihre Sichtweise dar.

Neben der Höhe des Bußgeldes und der Schwere des vermeintlichen Verstoßes wehrt sich Notebookbilliger.de auch gegen die von der Aufsichtsbehörde geäußerte Darstellung, der Onlinehändler habe systematisch Leistungen und Verhalten seiner Mitarbeiter überwacht. Zu keinem Zeitpunkt sei das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen.

Außerdem habe trotz mehrmaliger Einladung durch Notebooksbilliger.de kein Mitarbeiter der Behörde in den Lagern oder Versandzentren des Unternehmens mit Mitarbeitern gesprochen. Die Aufsichtsbehörde habe sich weder ein Bild von den Kameras gemacht noch über Arbeitsprozesse und die Unternehmenskultur informiert. Somit habe sich die Behörde nicht wie gesetzlich vorgeschrieben darum bemüht, entlastende Hinweise zu ermitteln, die zu einer anderen Beurteilung der Situation geführt hätten.

( jayzynism – stock.adobe.com)



Letztes Update:10.01.21

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