Abgrenzung von Verantwortlichem, Auftragsverarbeiter und Joint Controller

EDSA Leitlinie Joint Controller

Letztes Jahr hatte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) im Rahmen einer Konsultation zu den Begriffen „Verantwortlicher, Gemeinsam Verantwortlicher und des Auftragverarbeiter“ den Versuch gestartet, eine noch klarere Orientierung für die Praxis zu finden, was die Abgrenzung zwischen diesen angeht. Dazu hatte der EDSA einen Entwurf für eine Stellungnahme zur Abgrenzung von Verantwortlichem, Auftragsverarbeiter und gemeinsam Verantwortlichen veröffentlicht (Guidelines 07/2020 on the concepts of controller and processor in the GDPR).

Die Begriffe „für die Verarbeitung Verantwortlicher“, „gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ spielen bei der Anwendung der DS-GVO eine entscheidende Rolle, da sie bestimmen, wer für die Einhaltung der verschiedenen Datenschutzvorschriften verantwortlich ist und wie betroffene Personen ihre Rechte in der Praxis ausüben können. Die genaue Bedeutung dieser Begriffe und die Kriterien für ihre korrekte Auslegung müssen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hinreichend klar und einheitlich sein. Die Begriffe „für die Verarbeitung Verantwortlicher“, „gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ sind insofern funktionale Begriffe, als sie darauf abzielen, die Verantwortlichkeiten entsprechend den tatsächlichen Rollen der Parteien zuzuweisen.

Die EDSA hat die finale Version ihrer Guidelines zu „Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit“
endlich veröffentlicht.

Eine Service-Offensive für eine leichtere Handhabung der DS-GVO und eine verständlichere Lektüre hat wieder einmal der LfDI Baden-Württemberg gestartet, in dem der zu den neuen Leitlinien des EDSA FAQS (Stand 14.07.2021) erstellt hat. Dort werden die Kernaussagen zusammengefasst. Damit soll ein verständlicher Überblick über die doch recht komplexen Rechtsfragen gegeben werden.
Damit erleichtert der Frage-Antwort-Katalog auch dem Laien den Einstieg in das umfassende Dokument des EDSA und stellt Querverweise zur Verfügung, um die im Einzelfall relevanten Ausführungen zu finden. Zusätzlich tragen konkrete Praxisbeispiele zum Verständnis bei und helfen bei der praktischen Umsetzung, so der LfDI Baden-Württemberg.
Die FAQ des LfDI BW sind hier abrufbar.

(Foto: kittyfly – stock.adobe.com))


Letztes Update:18.07.21

  • Podcast Cover des DataAgenda Podcast mit Michael Grupp und Eva-Maria Pottkämper von Bryter sowie Rechtsanwalt Sascha Kremer

    Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist

    „Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es

    Mehr erfahren
  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner