Arbeitshilfe zur datenschutzrechtlichen Orientierung bei KI-Einsatz

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat eine überarbeitete Version von ONKIDA (Orientierungshilfen-Navigator KI & Datenschutz) veröffentlicht. Das Tool dient als kompakte Arbeitshilfe für Behörden und Unternehmen, die KI-Technologien einsetzen oder implementieren möchten, und bringt Struktur in die vielen, teils komplexen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Es ermöglicht eine systematische Übersicht zentraler Datenschutzprinzipien und verweist gezielt auf relevante Hilfedokumente – inklusive Fundstellen aus verschiedenen Arbeitspapieren und Stellungnahmen.
Prof. Dr. Tobias Keber, LfDI BW, betont: „Gerade beim Thema Künstlicher Intelligenz und den vielen neuen Entwicklungen kann man schnell die Übersicht verlieren. ONKIDA ist das hilfreiche Tool, um den Überblick über die verschiedenen datenschutzrechtlichen Implikationen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu behalten.“
Inhaltliche Highlights der Version 2.0:
- Das aktualisierte Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz Künstlicher Intelligenz“ des LfDI BW wurde integriert.
- Neue Hinweise zur technischen und organisatorischen Sicherheit bei KI-Systemen aus der DSK-Orientierungshilfe.
- Empfehlungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL zur KI-Entwicklung.
- Die Stellungnahme des EDSA zur Verarbeitung personenbezogener Daten in KI-Modellen (Opinion 28/2024), den KI-Fragenkatalog des BfDI sowie den Bericht des EDSA zu Risiken und Risikominderung bei LLMs hat ONKIDA ebenfalls ergänzt.
Technisch präsentiert ONKIDA die Daten in übersichtlichen Tabellen: In der einen Spalte werden zentrale Datenschutzgrundsätze (z. B. Zweckbindung, Datenminimierung, Betroffenenrechte) dargestellt. Die andere Spalte enthält verlinkte Quellen, die diese Aspekte konkret behandeln, inklusive Seiten- oder Randnummern zur direkten Nachverfolgbarkeit.
Mit dieser Aktualisierung unterstützt ONKIDA nicht nur den praktischen Umgang mit KI-Projekten, sondern verbessert auch den schnellen Zugriff auf fundierte Orientierungshilfen: Ein echter Gewinn für die tägliche Arbeit von Datenschutzverantwortlichen.
(Foto: gguy – stock.adobe.com)
Letztes Update:31.08.25
Verwandte Produkte
-
0,00 € Mehr erfahren
-
0,00 € Mehr erfahren
-
0,00 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Webinar Verarbeitungsverzeichnis softwaregestützt erstellen, dokumentieren, pflegen und archivieren
Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager
Mehr erfahren -
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren