Anwendungshinweise zum EU‐US Data Privacy Framework

Am 10. Juli 2023 wurde vom Europäischen Datenschutzausschuss der Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework angenommen. Dieser Beschluss markiert die Fortsetzung des Privacy-Shield-Abkommens, welches bereits im Juli 2020 vom Europäischen Gerichtshof aufgrund seiner Unwirksamkeit in der Rechtssache „Schrems-II“ für nichtig erklärt wurde.
Der Angemessenheitsbeschluss ermöglicht seit dem die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA. EU-Datenexporteure müssen jedoch vorab sicherstellen, dass der Empfänger, an den die Daten übermittelt werden, unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist.
Fragen und Antworten: Datenschutzrahmen EU-USA
Naturgemäß haben Verantwortliche nach wie vor zahlreiche Fragen, die sich rund um den neuen Angemessenheitsbeschluss drehen. Möglicherweise lassen sich einige dieser Fragen anhand der FAQs klären, die die Europäische Kommission zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt hat.
Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss der DSK
Auch die Datenschutzkonferenz (DSK) hat zum Thema ein Dokument mit umfangreichenm Anwendungshinweisen erarbeitet und zum Download bereit gestellt.
Diese Hinweise adressieren sowohl Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in Deutschland, die personenbezogene Daten in die USA übertragen betroffene Personen. Sie beleuchten in sbesondere die Reichweite und den Anwendungsbereich der neuen Regelungen, die Nutzung alternativer Mechanismen für Datenübermittlungen in die USA sowie den Umfang und die Durchsetzung der Rechte von betroffenen Personen gegenüber US-amerikanischen Stellen.
(Foto: Weissblick – stock.adobe.com)
Letztes Update:07.09.23
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