Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung veröffentlicht

Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 64. Sitzung am 29. und 30 November 2018 in Queenstown (Neuseeland) ein Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung verabschiedet.
Technologien zur Standortverfolgung bieten Vorteile und Chancen, die von öffentlichem Interesse sind. So können Daten von Geräten, die in Autos eingebaut sind, beispielsweise verwendet werden, um die Straßennutzung effizienter zu gestalten, die CO2-Emissionen zu reduzieren oder die Sicherheit von Fahrern und Fußgängern zu verbessern. Die permanente Nutzung des Mobilfunks und anderer drahtloser Netze, die eine physische Standortverfolgung ermöglichen, z. B. beim Wandern, Joggen, Auto- oder Radfahren führt jedoch dazu, dass die Nachverfolgbarkeit alltäglicher Aktivitäten der Menschen immer mehr zur Norm wird. Das birgt große Risiken für das Recht der betroffenen Personen auf Achtung ihres Privatlebens und mittelbar die Wahrnehmung weiterer Menschen- und Freiheitsrechte.
Empfehlungen an Unternehmen, Industrie und Behörden
Das Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung untersucht die Risiken für den Datenschutz und die Privatsphäre, die mit der groß angelegten Erhebung von Standortdaten im öffentlichen oder privaten Interesse verbunden sind. Es enthält Empfehlungen an Unternehmen, Industrie und Behörden zum rechtmäßigen Einsatz solcher Technologien sowie zu möglichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um die von ihnen ausgehenden Risiken zu minimieren.
Das Arbeitspapier ist in englischer Sprache unter http://www.berlin-privacy-group.org abrufbar. Eine deutsche Übersetzung wird in Kürze auf der Webseite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht.
(Bild von Lynda Sanchez auf Pixabay)
Letztes Update:11.05.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Webinar Verarbeitungsverzeichnis softwaregestützt erstellen, dokumentieren, pflegen und archivieren
Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager
Mehr erfahren -
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren