Aufsichtsbehörde: Mehr Schutz für Studierende bei Onlineprüfungen

Online-Proctoring

In jüngster Vergangenheit mussten sich Gerichte mit der Frage der Zulässigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Rahmen der Durchführung von Kontrollen beschäftigen, die in Zusammenhang mit Online-Prüfungen standen.

Studierende müssen aufgrund der Corona-Pandemie häufig auf Online-Veranstaltungen ausweichen. Prüfungen müssen sie ebenfalls online ablegen, auch im eigenen Interesse, um keine wertvolle Studienzeit zu verlieren. Um Online-Prüfungen zu beaufsichtigen, setzen Hochschulen häufig digitale „Tools“ ein, die mittels Kamera und Mikrofon die Prüfungen überwachen. Auf diese Weise sollen etwaige Betrugsversuche unterbunden und die Chancengleichheit gewahrt werden. Digitale Formate zur Kontrolle von Prüfungen – Online-Proctoring – können aber auch massiv in die Rechte von Studierenden eingreifen.

Schützenhilfe erhalten die Studierenden aktuell vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW). Brink gibt bekannt, dass seine Behörde das Thema Online-Proctoring jetzt in den Fokus nehme.
„Online-Prüfungen sollen Wissen und Fähigkeiten abfragen, nicht Studierende übermäßig überwachen. Online-Proctoring kann maßlos sein und Studierende in äußerst unangenehme Situationen bringen“, so der LfDI BW.

Es ist nicht so fernliegend, dass der Technik-Einsatz für Studierende eine in einem starken Maß belastend wirkt, da beim Online-Proctoring Studierende mitunter aufgefordert, die Webcam und das Mikrofon am Gerät dauerhaft während der Prüfung einzuschalten und sicherzustellen, dass keine unerlaubten Hilfsmittel und niemand anderes im Privatraum des Studierenden sind. Auch Eyetracking und das Auslesen der Browserhistorie kommen teilweise zum Einsatz.

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)

(Foto: fizkes – stock.adobe.com)






Letztes Update:14.04.21

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