Aufsichtsbehörden legen Anforderungen für sog. „Pur-Abo-Modelle“ fest

Die Datenschutzkonferenz (Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) hat sich in einem ihrer aktuellen Beschlüsse zu sog. „Pur-Abo- Modellen auf Websites“ geäußert und gleichzeitig die Anforderungen an „Pur-Abo-Modelle“ konkretisiert und festgelegt.
Vielen dürfte der Begriff „Pur-Abo-Modell“ nicht geläufig sein, auch wenn es Ihnen regelmäßig begegnet und sie ggf. sogar Nutzer eines solchen Modells sind:
Bei einem „Pur-Abo-Modell“ werden den Nutzenden einer Website über ein Einwilligungsbanner üblicherweise zwei Wahlmöglichkeiten gegeben, um die Inhalte der Website lesen zu können: Entweder schließen sie ein „Pur-Abo“ ab, oder sie willigen – ohne „Pur-Abo“ – ein, dass ihre Daten für profilbasierte und individualisierte Werbung genutzt werden dürfen. Nur wenn das „Pur-Abo“ gewählt wird, kann die Website ohne Nachverfolgen ihres Verhaltens, individuelle Profilbildung und personalisierte Werbung genutzt werden.
Die DSK stellt mit dem Beschluss fest, dass die Nachverfolgung von Nutzerverhalten (Tracking) grundsätzlich auf eine Einwilligung gestützt werden kann, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dieses bezahlpflichtig ist. Soweit mehrere Verarbeitungszwecke vorliegen, müssen Einwilligungen granular erteilt werden können.
(Foto: SergeyBitos – stock.adobe.com)
Letztes Update:05.04.23
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