Betriebsarzt und DSB als eigene Verantwortliche?

Betriebsarzt

Ob es sich beim Betriebsrat um einen eigenen Verantwortlichen handelt oder ob er Teil der verantwortlichen Stelle ist, wurde in der Datenschutzwelt in den letzten Jahren zuhauf diskutiert. Das Thema fand auch innerhalb der Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden immer mal wieder seinen Platz.
In dem Tätigkeitsbericht zum Jahr 2020 des Sächsischen Datenschutzbeauftragten wird jedoch erläutert, ob eine etwaige eigene Verantwortlichkeit auch im Falle des Betriebsarztes (Ziffer 2.1.1) und des (externen) Datenschutzbeauftragten (Ziffer 2.1.2) in Frage kommen kann.

(Externer) Betriebsarzt als eigener Verantwortlicher
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte betrachtet Betriebsärzte als funktionale Stellen innerhalb des Verantwortlichen. Sie seien dem Verantwortlichen zugehörig und keine eigenen Verantwortlichen. Daran ändere auch nichts, wenn sie als Berufsgeheimnisträger agierten. Zwar unterliegen sie einer besonderen Geheimhaltungspflicht, die dazu führt, dass sie innerhalb der datenverarbeitenden Stelle informationell abgeschottet agieren und sie unterliegen auch innerhalb ihres geheimhaltungspflichtigen Wirkungsbereichs fachlich-inhaltlich keiner Weisungspflicht, doch bleiben sie weiterhin Teil der Entität, so der Sächsische DSB in seinem Tätigkeitsbericht.
Der Verantwortliche habe aber die technisch-organisatorischen Möglichkeiten und Voraussetzungen zur prozessualen Umsetzung zu schaffen. Den wesentlichen Unterschied sieht die Aufsichtsbehörde aber in der Ausgestaltung als externer Betriebsarzt. Bei diesen handele es sich um eigene Verantwortliche, die zwar im Auftrag der personalverwaltenden Stelle datenverarbeitend tätig seien, aber eben selbst über Zweck und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten entscheiden.

(Externer) Betriebsarzt als Joint Controller
Dass diese Frage der Verantwortlichkeit auch durchaus anders betrachtet werden kann, zeigt das Gutachten “ Die Datenverarbeitung des Betriebsarztes“ des Netzwerks Datenschutzexpertise. Dort kommt die Autoren Schuler/Weichert zum dem Ergebnis, dass die Konstellation zwischen Verantwortlichem und externem Betriebsarzt in der Regel in Form der „Gemeinsamen Verantwortlichkeit“ nach Art. 26 DS-GVO ausgestaltet wäre (Ziffer 5.1 – Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit).

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

(Foto s_l – stock.adobe.com)


Letztes Update:20.06.21

  • Digitale Souveränität und KI im DataAgenda Podcast Folge 93

    Folge 93: Digitale Souveränität in menschlicher Hoheit

    Die Digitale Souveränität Europas ist ein Gebot dieser Zeit. Die menschliche Hoheit in Zeiten zu behalten, in denen KI-Systeme uns das Denken abnehmen können, ist ein anderes. Die Menschen in Europa müssen nun beweisen, dass sie den Herausforderungen gewaschen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Menschenrechte und gute wirtschaftliche

    Mehr erfahren
  • EDSA veröffentlicht DSFA-Muster

    Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als

    Mehr erfahren
  • Transporterschlüsselung bei E-Mail ausreichend

    Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner