BfDI verhängt 45 Millionen Euro Bußgeld gegen Vodafone

Geldbuße gegen Vodafone

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat zwei Bußgelder in Gesamthöhe von 45 Millionen Euro gegen die Vodafone GmbH verhängt. Ausschlaggebend waren Verstöße gegen zentrale Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Zusammenhang mit externen Vertriebspartnern (Auftragsverarbeitern) sowie sicherheitsrelevante Mängel im Authentifizierungsverfahren des Kundenportals „MeinVodafone“.

Defizite im Umgang mit Auftragsverarbeitern

Ein Bußgeld in Höhe von 15 Millionen Euro betrifft Verstöße gegen Art. 28 Abs. 1 DS-GVO. Vodafone hatte externe Agenturen mit der Vermittlung von Verträgen beauftragt, jedoch deren datenschutzrechtliche Qualifikation und Zuverlässigkeit nicht angemessen überprüft. Zudem fehlte es an einer kontinuierlichen Kontrolle. Infolgedessen kam es zu betrügerischen Aktivitäten, bei denen Mitarbeitende der Partneragenturen fingierte Verträge abschlossen oder bestehende Verträge ohne Zustimmung der Betroffenen änderten.

Die Aufsichtsbehörde bewertet die unzureichende Auswahl und Überwachung als strukturelles Organisationsversagen, das durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen hätte vermieden werden müssen.

Sicherheitslücken im Authentifizierungsprozess

Noch gravierender fällt der zweite Vorwurf ins Gewicht: Für Schwachstellen im Authentifizierungsverfahren von „MeinVodafone“ wurde ein weiteres Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro verhängt. Die Kombination aus Onlinezugang und telefonischem Kundenservice ermöglichte es Angreifern, mit vergleichsweise geringem Aufwand eSIM-Profile zu übernehmen – ein Sicherheitsrisiko, das potenziell auch den Zugriff auf weitere digitale Dienste ermöglicht, etwa über missbrauchte Zwei-Faktor-Authentifizierungen.

Diese Sicherheitsdefizite verstoßen laut BfDI gegen die Anforderungen aus Art. 32 Abs. 1 DS-GVO, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten.

Maßnahmen von Vodafone und Bewertung der BfDI

Vodafone hat im Nachgang umfassende interne Maßnahmen ergriffen: Prozesse wurden überarbeitet, Partnerbeziehungen neu bewertet und Sicherheitsvorkehrungen technisch wie organisatorisch gestärkt. Die BfDI würdigte die kooperative Haltung des Unternehmens im Verfahren sowie die Offenlegung auch selbstbelastender Sachverhalte. Die Bußgelder wurden in voller Höhe an die Bundeskasse gezahlt.

Prof. Dr. Specht-Riemenschneider mahnt, Datenschutz dürfe nicht als Hürde für IT-Investitionen missverstanden werden. Vielmehr seien unzureichende Schutzmaßnahmen ein Risiko für Betroffene wie Unternehmen gleichermaßen – nicht zuletzt angesichts der empfindlichen Sanktionen bei Verstößen.

(Foto: macgyverhh – stock.adobe.com)

Letztes Update:03.06.25

  • DataAgenda Podcast Cover Folge 83 mit Stephan Grünewald

    Folge 83: Psychologie im Spiegel der KI

    Die Haltung der Menschen zu KI wandelt sich nach dem Befund des Psychologen Stephan Grünewald. Aus dem Zauberstab des „Allmachts-Boosters“ sei eine Bedrohung geworden. KI sei zwischen „persönlichem Heinzelmann und gefügigem Traumpartner“ gestartet: „Was kann ich noch selbst? Und wer bin ich überhaupt noch?“. Diese Fragen stellen sich für den Menschen. Wie hätte man vor

    Mehr erfahren
  • Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick

    Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf

    Mehr erfahren
  • Compliance-Verstöße: Keine Vorfeststellung natürlicher Personen mehr erforderlich

    EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner