BSI aktualisiert Standard zum Notfallmanagement
Organisationen benötigen ein Business Continuity Management (BCM), um ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Störungen und Krisen zu verbessern und ihre Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten.
1. Kontinuität der Geschäftstätigkeit: BCM hilft Organisationen dabei, sich auf mögliche Störungen vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie auch in Krisensituationen weiterhin effektiv arbeiten können.
2. Risikominderung: BCM unterstützt Organisationen dabei, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu vermeiden.
3. Rechtliche und regulatorische Anforderungen: In einigen Branchen sind Organisationen gesetzlich oder aufgrund von regulatorischen Vorgaben verpflichtet, BCM zu implementieren.
4. Reputationsmanagement: Ein effektives BCM kann dazu beitragen, den Ruf einer Organisation zu schützen.
Bereits mit dem BSI-Standard 100-4 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen systematischen Weg aufgezeigt, ein Notfallmanagement in einer Behörde oder einem Unternehmen aufzubauen, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Der Standard 100-4 ist durch den neuen Standard 200-4 ersetzt worden. Dieser soll passgenau und modular die verschiedenen Bedürfnisse unterschiedlich großer Anwender berücksichtigen. Der modernisierte BSI-Standard 200-4 gibt eine praxisnahe Anleitung, um ein Business Continuity Management System (BCMS) in der eigenen Institution aufzubauen und zu etablieren.
Wie aktuell der neue Standard ist, zeigt sich bspw. daran, dass die Weiterentwicklung des etablierten BSI-Standards 100-4 zahlreiche Neuerungen, basierend auf aktuellen Erkenntnissen im Bereich Business Continuity sowie durch die jüngsten Erfahrungen aus der Corona-Pandemie enthält.
Der finale Versiuon des BSI-Standards 200-4 enthält bspw. auch eine detailliertere Ausarbeitung von Teilen der Methodik mit umfangreichen Hilfestellungen, z. B. zur Etablierung der Besonderen Aufbauorganisation (Stabsstruktur), im Soll-Ist-Vergleich, in der Geschäftsfortführungsplanung oder Wiederanlaufplanung.
Der BSI-Standard 200-4 richtet sich an Business-Continuity-Beauftragte, Krisenstabsmitglieder, Zuständige für Sicherheitsthemen, Sicherheitsfachleute und -beratende, Institutionsleitungen sowie an alle Interessierten, die mit dem Management von Notfällen und Krisen technischen und nicht-technischen Ursprungs betraut sind.
BSI
(Foto: Coloures-Pic – stock.adobe.com)
Letztes Update:22.06.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren




