BSI bietet weitere Einstiegsmöglichkeit in die „Basis-Absicherung“
Die IT-Grundschutz-Methodik bietet neben der grundlegenden Absicherung zwei weitere Ansätze, die je nach den spezifischen Sicherheitsanforderungen einer Organisation angewendet werden können. Verantwortliche im Bereich Informationssicherheit haben somit die Möglichkeit, zwischen Basis-, Standard- und Kernabsicherung zu wählen. Die Basisabsicherung ermöglicht einen initialen Einstieg in das Sicherheitsmanagement, um rasch die größten Risiken zu mindern. Im Kontrast dazu dient die Kernabsicherung dem Schutz essenzieller Geschäftsprozesse und Ressourcen.
Nach erfolgreicher Implementierung der Basisabsicherung in einer Organisation empfiehlt das BSI, mit der Standard- oder Kernabsicherung fortzufahren, um eine robuste Informationssicherheit zu gewährleisten. Ideal ist die schrittweise Umsetzung einer umfassenden Standardabsicherung gemäß BSI-Standard 200-2 im Laufe der Zeit, um ein angemessenes Sicherheitsniveau entsprechend des Schutzbedarfs zu erreichen.
Nun bietet das BSI Verantwortlichen einen „sanfteren Einstieg“ bzw. einen weiteren Weg hin zun einer Basis-Absicherung.
Um den Einstieg in den IT-Grundschutz zu erleichtern, hat das BSI das Projekt „Weg in die Basis-Absicherung (WiBa)“ ins Leben gerufen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund geschehen, dass auch die Einführung der Basis-Absicherung nach wie vor als zu zeitaufwendig empfunden wird und in kleineren Kommunen die Ressourcen für die Umsetzung fehlen.
Das Hauptziel besteht darin, den Zugang zum IT-Grundschutz praxisorientierter zu gestalten, um die Implementierungsaufwände weiter zu reduzieren. Hierbei liegt der Fokus auf kommunalen Institutionen.
Durch die Verwendung von prüfungsrelevanten Fragen, die in spezifischen Checklisten zusammengefasst sind, soll die Möglichkeit geschaffen werden, Informationen zur Informationssicherheit zu sammeln und die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren, selbst ohne detaillierte Kenntnisse der Methodik.
Die prüfungsrelevanten Fragen, basierend auf dem IT-Grundschutz-Profil für die Basis-Absicherung von Kommunalverwaltungen, decken die wichtigsten Aspekte ab, die bei der Priorisierung und tatsächlichen Umsetzung der Absicherung berücksichtigt werden müssen. Nach Abschluss dieser Phase kann nach Einschätzung des BSI nahtlos mit der vollständigen Umsetzung des oben genannten Profils fortgefahren werden.
Auch wenn hier in erster Linie Verwaltungen angesprochen werden, können die frei zugänglichen Checklisten auch für die Privatwirtschaft mit einem Mehrwert als „entmystifizierende“ Einstiegshilfe in das komplexe Themengebiet genutzt werden. WiBA führt noch nicht zur Etablierung eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS). Vielmehr bietet WiBA einen Einstieg in das Thema und gibt konkrete Maßnahmenempfehlungen.
Die Dokumente liegen als sog. „Community Draft“ vor, so dass sich in den finalen Dokumenten noch Änderungen ergeben können.
(Foto: Lila DK – stock.adobe.com)
Letztes Update:24.08.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
LinkedIn-Verrnetzung begründet keine Einwilligung für Werbe‑E‑Mails
Das AG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.11.2025 (Az. 23 C 120/25) klargestellt, dass berufliche Vernetzung in sozialen Netzwerken keine Einwilligung für den Versand werblicher E-Mails begründet. Hintergrund war ein Fall, in dem ein IT-Dienstleister zwei Werbe-E-Mails an eine GmbH sandte, die lediglich über LinkedIn vernetzt war, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung vorlag. LinkedIn-Kontakte ≠ Einwilligung für
Mehr erfahren -
Vergütung für nicht deklariertes „KI-Gutachten“ kann verweigert werden
Das Landgericht Darmstadt hat in einem Beschluss vom November 2025 (19 O 527/16) klargestellt, dass eine erhebliche, nicht gegenüber dem Gericht offengelegte Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur vollständigen Versagung der Vergütung führen kann. Damit stärkt das Gericht die Anforderungen an Transparenz, persönliche Leistungspflicht und Nachvollziehbarkeit bei Gutachten, die im Rahmen zivilprozessualer
Mehr erfahren -
Gemeinsame Dateiablagen als datenschutzrechtliches Risiko
In der Aktuellen Kurz-Information 65 weist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz auf die erhebliche Gefahr von Datenpannen durch gemeinsam genutzte Dateiablagen hin. Betroffen sind sowohl klassische Netzlaufwerke als auch moderne Kollaborationsplattformen wie Microsoft SharePoint. Diese Systeme dienen zwar der effizienten Zusammenarbeit, können jedoch bei unzureichender Konfiguration und Organisation zu unbeabsichtigten Offenlegungen personenbezogener Daten führen.
Mehr erfahren




