BSI: Unternehmensleitung darf Management von Cyberrisiken nicht wegdelegieren
Unternehmen werden heute regelmäßig Opfer von Cyber-Angriffen und die Bedrohungslage hat ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik plädiert dafür, dass sich die Unternehmensleitung dieser Tatsache bewusst sein muss, um Cyber-Sicherheit als wichtigen Bestandteil des Risikomanagements etablieren zu können.
Das Handbuch „Management von Cyber-Risiken“, das in Zusammenarbeit mit der Internet Security Alliance (ISA) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt wurde, erhält nun ein umfassendes Update. Es beschäftigt sich mit einer umfassenden Unternehmenskultur, die Cyber-Sicherheit ständig im Blick hat und somit die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen erhöht. Die aktualisierte Version des Handbuchs wurde am 22.03.2023 veröffentlicht.
Die Forderungen lassen sich auf die Einhaltung von 6 Prinzipien verdichten:
1. Cyber-Sicherheit nicht nur als IT-Thema, sondern als Baustein des unternehmensweiten Risikomanagements verstehen:
Die Unternehmensleitung muss die Cyber-Sicherheit nicht nur als IT-Risiko, sondern als strategisches Unternehmensrisiko verstehen und angehen.
2. Rechtliche Auswirkungen von CyberRisiken verstehen:
Die Unternehmensleitung sollte die rechtlichen Auswirkungen von Cyber-Risiken in Bezug auf die individuellen Anforderungen ihres Unternehmens verstehen.
3. Zugang zu Cyber-Sicherheitsexpertise sowie regelmäßigen Austausch sicherstellen:
Die Unternehmensleitung sollte einen angemessenen Zugang zu Cyber-Sicherheits-Expertise fordern. Diskussionen über Cyber-Risikomanagement sollten regelmäßig und in angemessenem Umfang auf die Tagesordnung gesetzt werden.
4. Umsetzung geeigneter Rahmenbedingungen sowie Ressourcen für das CyberRisikomanagement sicherstellen:
Die Unternehmensleitung sollte die Erwartung formulieren, dass das Management einen unternehmensweiten Rahmen für das Cyber-Risikomanagement mit adäquater Personalausstattung und angemessenem Budget schafft.
5. Risikoanalyse erstellen sowie Definition von Risikobereitschaft in Abhängigkeit von Geschäftszielen und -strategien formulieren:
Im Austausch zwischen Unternehmensleitung und Management über Cyber-Sicherheit sollte die Identifizierung und Quantifizierung der finanziellen Kosten in Bezug auf CyberRisiken diskutiert werden. Insbesondere sollte die Frage besprochen werden, welche Risiken akzeptiert, gemindert oder übertragen werden sollen, z. B. durch eine Versicherung, sowie spezifische Pläne, die mit jedem Ansatz verbunden sind.
6. Unternehmensweite Zusammenarbeit und den Austausch von Best Practice fördern:
Die Unternehmensleitung sollte die Zusammenarbeit innerhalb ihrer Branche und mit öffentlichen und privaten Akteuren fördern, um sicherzustellen, dass jede Institution die Resilienz Aller unterstützt.
Die zweite Auflage des Handbuchs wird zudem von einem „Toolkit für das Management von Cyber-Risiken“ begleitet. Darin werden die Cyber-Sicherheitsprinzipien mit konkreten Handlungsempfehlungen untermauert und ausführlich erläutert.
(Foto: VideoFlow – stock.adobe.com)
Letztes Update:31.03.23
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren

