BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

NIs-2 und Geschäftsführerschulung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit und Risikomanagement vorzubereiten.

Ziel und Bedeutung der Schulungspflicht

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht wird Cybersicherheit (nun noch deutlicher!) zur Leitungsverantwortung. Geschäftsleitungen müssen künftig sicherstellen, dass geeignete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen implementiert und regelmäßig überprüft werden. Die BSI-Handreichung dient als Orientierungshilfe, um entsprechende Schulungen zu planen und umzusetzen.
Ziel ist es, Führungskräfte für Risiken, Haftung und Compliance-Anforderungen zu sensibilisieren und ihre Rolle bei der strategischen Steuerung der Informationssicherheit zu stärken.

Inhalte und Struktur der Handreichung

Das BSI benennt zentrale Themenfelder, die in Schulungen abgedeckt werden sollten:

  • Regulatorischer Rahmen: Überblick über die NIS-2-Richtlinie, nationale Umsetzung und rechtliche Pflichten – etwa Registrierung, Meldepflichten und Aufsichtsbefugnisse.
  • Risikomanagement: Einführung in die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Sicherheitsrisiken sowie Anforderungen an Sicherheitskonzepte.
  • Meldeprozesse: Vorgaben für Erst-, Detail- und Schlussmeldungen bei Sicherheitsvorfällen und Aufbau interner Meldeprozesse.
  • Lieferketten- und Dienstleistermanagement: Bewertung externer Risiken und vertragliche Absicherung von Cyber- und Compliance-Anforderungen.
  • Praxisorientierung: Der Einsatz von Simulationen und Fallstudien wird empfohlen, um Entscheidungsverantwortliche praxisnah zu schulen.

Adressaten und Umsetzung

Adressaten sind die Mitglieder der Geschäftsleitung, gegebenenfalls ergänzt um leitende Personen mit Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen. Das BSI empfiehlt regelmäßige Schulungen – mindestens jährlich oder bei relevanten regulatorischen Änderungen. Diese können intern oder durch externe Fachstellen durchgeführt werden.

Fazit

Mit der neuen Handreichung unterstützt das BSI Unternehmen dabei, ihre Führungsverantwortung im Bereich Cybersicherheit systematisch wahrzunehmen. Die Schulung der Geschäftsleitung gilt als wesentlicher Baustein einer wirksamen NIS-2-Compliance und trägt dazu bei, Cybersicherheits- und Datenschutzanforderungen künftig noch enger zu verzahnen.

(Foto: VectographyStudio – stock.adobe.com)

Letztes Update:07.10.25

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