BSI veröffentlicht IT-Sicherheitsleitfaden
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) versucht, Politikerinnen und Politiker mit einem „IT-Sicherheitsleitfaden für Kandidierende bei Bundes- und Landeswahlen“ für die Gefahren im Cyberraum zu sensibilisieren.
Die 20 Seiten starke Broschüre, die sich vornehmlich an alle Fraktionen des Bundestages und allen weiteren Parteien richtet, die bei der Bundestagswahl antreten, mag zwar unter dem Eindruck und der Befürchtung entstanden sein, dass Hacker versuchen, mit gezielten Attacken auf Abgeordnete an Material für eine Einflussnahme auf den Bundestagswahlkampf zu erlangen. Jedoch kann angesichts der behandelten generischen Themen festgestellt werden, dass die Inhalte für jede Person einen Mehrwert haben dürften, die sich um Informationssicherheit, Datensicherheit und Datenschutz Gedanken machen (müssen). Die dabei behandelten Themen umfassen:
- Wie können Benutzerkonten und Endgeräte sicher eingerichtet und sicher gehalten werden?
- Hinweise zur Einrichtung von WLAN-Routern und zur Auswahl von Anwendungen.
- Verschlüsselung und Absicherung von Daten mit Backups.
- Umgang mit Kommunikationskanälen wie E-Mail, Messengern und sozialen Netzwerken.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
(Foto: hkarma -stock.adobe.com)
Letztes Update:18.07.21
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist
„Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es
Mehr erfahren -
Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten
Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt
Mehr erfahren -
Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen
Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen
Mehr erfahren




