Bundesregierung möchte Schutz von Whistleblowern stärken

Whistleblower schützen

Die Bundesregierung hat am 18.07.2018 den von Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen. Mit der Richtlinie wird ein europaweit einheitlicher Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleistet. Zugleich werden erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen.

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Kernstück des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Danach können Unternehmen bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Der bereits bestehende Schutz im deutschen Recht wird damit verbessert und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht.

Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor einer Offenlegung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wird verbessert. So können streitgegenständliche Informationen bei Einreichung einer Klage als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden und dadurch der Personenkreis begrenzt werden, der Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen hat, in denen Geschäftsgeheimnisse eröffnet werden.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen trägt zugleich dem Schutz von Whistleblowern und Journalisten Rechnung. Zu diesem Zweck enthält es Regelungen für Sachverhalte, in denen der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen nicht rechtswidrig ist. Das gilt zum Beispiel für Fälle, in denen die Handlung der Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit oder der Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen dient.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Letztes Update:24.07.18

  • EDSA veröffentlicht DSFA-Muster

    Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als

    Mehr erfahren
  • Transporterschlüsselung bei E-Mail ausreichend

    Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den

    Mehr erfahren
  • Folge 92: KI-Omnibus Update Mai 2026

    Die KI-Verordnung soll mit Wirkung ab August 2026 geändert werden. Entsprechend laufen die Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf Hochtouren. Eigentlich sollten sie bereits am 28. April 2026 abgeschlossen sein. Doch eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Kai Zenner, Büroleiter des Europaabgeordneten Axel Voss (EVP), berichtet aus dem Maschinenraum der Verhandlungen

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner