Bußgeld wegen Verstoß gegen Transparenzpflicht bei automatisierter Entscheidung

Bußgeld von 300.000 Euro verhängt
Eine Bank wurde von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit einem Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro belegt, da sie die Transparenzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei einer automatisierten Einzelentscheidung missachtet hat. Der Fall betrifft die automatisierte Ablehnung eines Kreditkartenantrags, bei der die Bank dem Antragsteller keine nachvollziehbaren Gründe für die Entscheidung mitteilte (Jahresbericht 2023).
Hintergrund des Verstoßes
Ein automatisiertes Kreditkartenvergabesystem der Bank nutzte personenbezogene Daten wie Einkommen, Beruf und externe Informationen, um den Antrag des Kunden abzulehnen. Trotz eines guten Schufa-Scores und eines hohen Einkommens des Kunden konnte dieser nicht nachvollziehen, warum die Bank seine Bonität als unzureichend einstufte. Auf Nachfrage erhielt er lediglich pauschale Angaben zum Scoring-Verfahren, jedoch keine spezifischen Erläuterungen zu den Kriterien oder der Datenbasis, die zu der Entscheidung führten.
Verstoß gegen DS-GVO-Transparenzpflichten
Die DSGVO schreibt vor, dass bei automatisierten Einzelentscheidungen:
- Betroffene Personen klare und verständliche Auskünfte über die Entscheidungsgründe erhalten müssen.
- Verarbeitete Daten und angewandte Kriterien nachvollziehbar sein müssen.
- Die Möglichkeit bestehen muss, Entscheidungen sinnvoll anzufechten.
Die Bank erfüllte diese Anforderungen nicht und hinderte den Betroffenen somit an einer effektiven Wahrnehmung seiner Rechte.
Bußgeldbemessung und kooperative Haltung der Bank
Das verhängte Bußgeld berücksichtigte den hohen Umsatz der Bank sowie die bewusste Gestaltung des mangelhaften Auskunftsprozesses. Strafmildernd wirkte, dass die Bank den Verstoß eingeräumt hat, kooperierte und bereits Änderungen am Prozess umgesetzt sowie weitere Verbesserungen angekündigt hat.
Fazit
Wenn Unternehmen automatisiert Entscheidungen treffen, sind sie verpflichtet, diese
stichhaltig und nachvollziehbar zu begründen. Die Betroffenen müssen in der Lage
sein, die automatisierte Entscheidung nachzuvollziehen. Eine Bank ist verpflichtet,
die Kund:innen bei automatisierten Entscheidungen über einen Kreditkartenantrag
von den ausschlaggebenden Gründen der Ablehnung zu unterrichten. Hierzu zählen
konkrete Informationen zur Datenbasis und zu den Entscheidungsfaktoren sowie die
am Einzelfall belegten Kriterien für die Ablehnung.
(Foto: svort – stock.adobe.com)
Letztes Update:30.12.24
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