Corona: Datenschutz bei Befreiung von der Maskenpflicht

In Zusammenhang mit der Coronakrise ist die Kontaktdatenerfassung von großem Interesse, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Mit der zunehmenden Öffnung des Alltagslebens wird dies immer wichtiger. Inwieweit die Kontaktdatenerfassung im Bereich der Wirtschaft datenschutzrechtlich erlaubt ist, richtet sich nach den verschiedenen Wirtschaftsbranchen.
In allen Bundesländern existieren existieren Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa Asthma oder anderen schweren Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. In aller Regel sollte die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein, um einen entsprechenden Nachweis hierüber zu haben. Das BayLDA gibt in einen aktuellen Hinweisen, eine Hilfestellung was bzgl. der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in solchen Fällen zu beachten ist.
Nach Auffassung des BayLDA muss und darf der Prüfende keine weiteren Daten erheben, soweit de, Prüfenden bereits Umstände bekannt, welche ihm einen Befreiungstagbestand als hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen
Ansonsten kann eine Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere durch das Vorzeigen einer ärztlichen Bestätigung glaubhaft gemacht werden, so das BayLDA. Darüber hinaus empfiehlt die Behörde den Betroffenen, sich bei einem Arzt eine Bestätigung über die Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ausstellen zu lassen, die wie etwa bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Diagnose nennt. Die Bestätigung werde jedoch aus arztrechtlichen Gründen in der Regel die Facharztbezeichnung enthalten müssen. Sei zweifelhaft, dass das Attest für die vorzeigende Person ausgestellt wurde, könne der Verantwortliche verlangen, dass ein Ausweis vorgelegt wird.
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
(Bild: stock.adobe.com/Maridav)
Letztes Update:25.10.20
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