Datenschutz Aktuell: Was ist neu, wie geht es weiter?
Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat sich vieles geändert. Das Thema Datenschutz sollte in jedem Unternehmen spätestens seitdem eine Top-Priorität haben. Bei Vergehen drohen schließlich hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Millionen pro Verstoß. Um den Anforderungen gerecht zu werden, braucht es Datenschutzbeauftrage und fachkundige ExpertInnen zum Datenschutz, die immer auf dem neusten Stand sind.
Aktuelle Entwicklungen & Umsetzung: Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden
Die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen und befinden sich stets im Wandel. Durch ständig neue Rechtsprechung nationaler Gerichte und des EuGH, aber auch durch Entscheidungen und Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa stehen die Unternehmen und sonstigen Verantwortlichen vor immer neuen Herausforderungen und Anpassungen. Wie nach der EuGH-Entscheidung „Schrems II“ im vergangenen Jahr herrschen häufig Unsicherheiten über die neuste Rechtsprechung und die korrekte Umsetzung des Datenschutzes. Selbiges gilt auch in den Bereichen des Beschäftigtendatenschutzes durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG), aber auch durch aktuelle Geschehnisse wie die Durchführung von Corona-Tests im Betrieb.
Neue gesetzliche Anforderungen an den Datenschutz noch vor Ende der Legislatur?
Die Umsetzung der DS-GVO fordert ein breit gefächertes Wissen für eine korrekte Erfüllung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 DS-GVO. Nur so können potentielle Datenschutzverstöße vermieden werden. In der breiten Öffentlichkeit tauchen Datenschutzthemen, die vom Gesetzgeber neu geregelt oder überarbeitet werden, aber kaum auf. Vor Ende der aktuellen Legislatur und der nächsten Bundestagswahl im September 2021 sollen aber noch für den Datenschutz relevante Gesetze verabschiedet werden. Im Kundendatenschutz sorgt eine geplante Änderung des UWG für Aufsehen. Und die lange angekündigte und immer noch nicht in Kraft getretene ePrivacy-Verordnung, schafft ebenso Unsicherheiten wie das geplante TTDSG, was als nationales Gesetz für denselben Bereich aktuell verhandelt und in Kürze beschlossen werden soll. Alle Gesetze müssen nach der aktuellen Terminplanung bis zum 25.06.2021 beschlossen sein, weil dies der letzte Sitzungstag des Deutschen Bundestags vor der Wahl ist.
DATAKONTEXT bildet weiter und hält sie auf dem aktuellen Stand
In der Online-Schulung „Datenschutz Aktuell: Datenschutz-Grundverordnung – Neue Entwicklungen – Rechtsprechung – Prüfung und Ergebnisse der Aufsichtsbehörden“ stellen Ihnen Experten die gesetzlichen Entwicklungen, die aktuelle Rechtsprechung sowie die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden vor. Die Inhalte des Seminars helfen dem Datenschutzbeauftragten, den Verantwortlichen bzw. den Auftragsverarbeitern sowie die konkret mit der Datenverarbeitung Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DS-GVO besser zu unterrichten und zu beraten. RA Levent Ferik, LL.M., Datenschutzbeauftragter der HIL GmbH und RA Andreas Jaspers, Hauptgeschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), bereiten Ihnen die für den betrieblichen Datenschutz aktuellen Fachfragen auf. Im Seminar werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Rechtsprechung vorgestellt. Zusätzlich werden neueste Arbeitshilfen und Ratgeber der GDD zur DS-GVO und verschiedensten Fachthemen vorgestellt.
Eine detaillierte Übersicht über die angebotene Schulung finden Sie hier.
Foto: freshidea – stock.adobe.com
Letztes Update:04.05.21
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