Datenschutz bei Inkassounternehmen

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) weist in einer aktuellen Veröffentlichung auf eine Praxis von Inkassounternehmen hin, die schwerwiegende Nachteile für Betroffene begründen kann.

Nach den Erfahrungen der LDI NRW kommt es offenbar nicht selten vor, dass Personen von Inkassounternehmen angeschrieben werden, obwohl den Betroffenen die zugrundeliegende Forderung nicht bekannt ist. Teilweise stelle sich im Verlauf der Kommunikation mit dem Inkassounternehmen und der betroffenen Person heraus, dass eine schlichte Verwechslung von Personen die Ursache hierfür ist.

In ihrer aktuellen Veröffentlichung stellt die LDI NRW die möglichen Gründe für derlei Verwechslungen dar und gibt praxistaugliche Ratschläge, wie Betroffene im Falle einer Personenverwechslung reagieren sollten.

Dabei spielt neben dem Bestreiten einer Forderung, die Möglichkeit des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO eine wesentlich Rolle.
Die Aufsichtsbehörde geht auch auf die Frage ein, ob und wie die verwechselte Person eine Löschung ihrer Daten vom Inkassounternehmen verlangen kann, ohne dass die Aufsichtsbehörde bei der Beantwortung dieser Frage vernachlässigt, die kollidierenden Interessenslagen deutlich zu machen.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Letztes Update:14.06.20

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