Datenschutz bleibt auch in 2022 spannend
Der 10. GDD-Winter-Workshop macht den Jahresauftakt
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzberater und Dienstleister aus ganz Deutschland treffen sich alljährlich zum GDD-Winter-Workshop, der Fachtagung zum Anfang des Jahres für Datenschutz in Deutschland. Das Corona-Virus macht allerdings leider vor keinem Lebensbereich halt und so kann der Winter-Workshop auch dieses Mal nicht wie gewohnt stattfinden. Die aktuellen Entwicklungen und Problemfelder sind aber zu drängend, um sie gänzlich ausfallen zu lassen. Um der pandemischen Lage gerecht zu werden, findet der Workshop auch in diesem Jahr wieder online statt.
Das neue TTDSG regelt Tracking auf Webseiten und vieles mehr
Seit der Anwendungspflicht des neuen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) besteht aktuell starke Rechtsunsicherheit beim Einsatz von Tracking-Tools. Erfolgt etwa die Einwilligung nun nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO oder aufgrund von § 25 TTDSG? Sollte das Gesetz doch eigentlich vor allem die Rechtsunklarheiten klären, stehen Unternehmen und Verbraucher nun erneut vor ungeklärten Fragen. Christian Dürschmied vom Bundesverband für Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. wird deshalb seine Erfahrungen aus der Praxis speziell in der Digitalen Wirtschaft im Zusammenhang mit dem länderübergreifenden Prüfverfahren zum Einsatz von Tracking-Tools auf Webseiten erläutern.
Möglichkeiten, Grenzen, Risiken bei der Nutzung von Videokonferenzlösungen von US-Anbietern
Spätestens seit der Corona-Pandemie ermöglichen immer mehr Unternehmen den Beschäftigten aus dem Home-Office zu arbeiten. Gerade bei den „Software as a Service“ (SaaS)-Angeboten aus den USA ist Datenschutz ein Thema. Für den rechtmäßigen Einsatz solcher Videokonferenzlösungen ist ein angemessenes Schutzniveau und die Einhaltung der Vorgaben der DS-GVO erforderlich. Der stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Helmut Eiermann, wird zu diesem Thema referieren und auf mögliche Risiken, rechtliche und technische Anforderungen sowie die Reaktionen der Aufsichtsbehörden eingehen. Außerdem ist er bemüht Lösungswege zu den datenschutzkonformen Möglichkeiten im Umgang aufzeigen.
Datenschutz praktisch umsetzen beim Einsatz von Microsoft
Nicht nur der Einsatz von Videokonferenztechnik steht durch das „Schrems II“-Urteil des EuGH vor großen Herausforderungen, sondern grundsätzlich jeder Datentransfer in die USA oder in andere Drittstaaten. Gerade beim Einsatz von Standard-Software macht sich das für nahezu jedes Unternehmen bemerkbar. Microsoft hat auf das Urteil reagiert und seine integrierten Standarddatenschutzklauseln in den Kundenverträgen um „Additional Safeguards Addendum to Standard Contractual Clauses“ ergänzt. Wie die Datenschutzgrundsätze bei Microsoft explizit aussehen, wie es sich mit der EU-Regulatorik verhält und was „Defendig your data“ bedeutet, werden Rebecca Beerman-Wendel und Stephanus Schulte von Microsoft Deutschland GmbH in ihrem Vortrag erläutern.
Top-Experten als Referenten auf dem GDD-Winter-Workshop
Neben weiteren Aufsichtsbehördenvertretern wie Barbara Thiel, Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen, und Dr. Stefan Brink aus Baden-Württemberg werden zahlreiche weitere Datenschutz-Experten (RA Andreas Jaspers, RA Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Dr. Bernd Schütze und Kristin Benedikt) ausgewählte und aktuelle Themen für Sie präsentieren. Stellen Sie Top-Experten Ihre Fragen und genießen Sie die den fachlichen Austausch.
Eine detaillierte Übersicht inklusive Ablaufplan über den angebotenen Workshop und weitere Informationen finden Sie hier.
Foto: VideoFlow – stock.adobe.com
Letztes Update:14.01.22
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