DSK fordert stärkeren Datenschutz für Kinder im digitalen Raum

Kinderrechte im digitalen Raum

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte hat die Datenschutzkonferenz (DSK) zentrale Maßnahmen vorgestellt, um den Schutz von Kindern im Rahmen der DS-GVO zu präzisieren und zu erweitern. Die Aufsichtsbehörden betonen, dass Kinder aufgrund ihres Alters und ihrer begrenzten Möglichkeiten zur Risikoabschätzung besonders vulnerable Betroffene sind. Die derzeitigen Vorgaben der DS-GVO greifen zwar einzelne Schutzaspekte auf, führen jedoch zu einer fragmentierten und uneinheitlichen Praxis. Die DSK fordert daher ein systematisches, unionsweit konsistentes Schutzkonzept.

Zentrale Reformvorschläge

Die Entschließung enthält zehn Maßnahmen, mit denen der Datenschutz von Kindern rechtlich wie technisch gestärkt werden soll. Dazu gehören u. a.:

  • Werbe- und Profilingverbot: Die Verarbeitung von Kinder-Daten zur gezielten Werbung oder zum Profiling soll grundsätzlich unzulässig sein und sich am Schutzstandard des Digital Services Act orientieren.
  • Stärkere Zweckbindung: Zweckänderungen sollen bei Kinder-Daten strenger geprüft werden; das Kindeswohl ist als eigenständiger Bewertungsfaktor zu berücksichtigen.
  • Eingeschränkte Einwilligungsfähigkeit: Kinder sollen nicht wirksam in die Verarbeitung besonders sensibler Daten oder in vollautomatisierte Entscheidungsverfahren einwilligen können.
  • Kindgerechte Nutzung von Diensten: Beratungs- und Gesundheitsangebote müssen ohne elterliche Zustimmung nutzbar sein, sofern dies notwendig ist, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.
  • Privacy by Design & Default: Digitale Dienste sollen technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, die Kinder systematisch schützen und datenschutzfreundliche Standardeinstellungen sicherstellen.
  • DSFA und Datenpannenbewertung: Bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Bewertung von Datenpannen sind kindbezogene Risiken ausdrücklich einzubeziehen.

Fazit

Die DSK macht deutlich, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern bislang nicht ausreichend operationalisiert sind. Verantwortliche müssen daher schon heute, trotz fehlender spezifischer EU-Vorgaben, erhöhte Schutzmaßnahmen implementieren. Für Datenschutzbeauftragte liefert die Entschließung eine klare Orientierung, insbesondere bei der Bewertung von Risiken, der Gestaltung von Diensten und der Beratung der Fachbereiche.

(Foto: VisualProduction – stock.adobe.com)

Letztes Update:01.12.25

  • Digitale Souveränität und KI im DataAgenda Podcast Folge 93

    Folge 93: Digitale Souveränität in menschlicher Hoheit

    Die Digitale Souveränität Europas ist ein Gebot dieser Zeit. Die menschliche Hoheit in Zeiten zu behalten, in denen KI-Systeme uns das Denken abnehmen können, ist ein anderes. Die Menschen in Europa müssen nun beweisen, dass sie den Herausforderungen gewaschen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Menschenrechte und gute wirtschaftliche

    Mehr erfahren
  • EDSA veröffentlicht DSFA-Muster

    Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als

    Mehr erfahren
  • Transporterschlüsselung bei E-Mail ausreichend

    Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner