Folge 60: Daten für die Sicherheit
Datenschutz dient dem Schutz der Privatsphäre. Sie ist von der Verfassung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt und die DSGVO schützt sie seit 2018. Europa legt besonderen Wert auf diesen Schutz, der wie ein Markenzeichen dem Kontinent anhaftet. Die Menschen brauchen und schätzen den Schutz ihrer Privatsphäre vielleicht mehr, als der Ruf des Datenschutzrechts es vermuten lässt. Zu Recht beschweren sich Bürger und staatliche Stellen über überzüchteten Datenschutz, weil er über sein Ziel hinausschießt. Der Streit um das richtige Maß beschäftigt künftig den Vermittlungsausschuss, nachdem das sog. Sicherheitspaket im Bundesrat am 18. Oktober als zu schwach bewertet wurde. Wenn es um maßvolles, rechtskonformes und zugleich wirksames Entscheiden über das Verhältnis von Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und Sicherheit geht, ist das Bundesverfassungsgericht gefragt. Im DataAgenda Podcast werden diese Fragen im Gespräch mit Markus Hartmann. Leitender Oberstaatsanwalt und Chef der ZAC-NRW und Moritz Köhler von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht beleuchtet.
Letztes Update:22.10.24
Das könnte Sie auch interessieren
-
Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als
Mehr erfahren -
Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO
Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den
Mehr erfahren -
Folge 92: KI-Omnibus Update Mai 2026
Die KI-Verordnung soll mit Wirkung ab August 2026 geändert werden. Entsprechend laufen die Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf Hochtouren. Eigentlich sollten sie bereits am 28. April 2026 abgeschlossen sein. Doch eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Kai Zenner, Büroleiter des Europaabgeordneten Axel Voss (EVP), berichtet aus dem Maschinenraum der Verhandlungen
Mehr erfahren

