Folge 61: Highlights des Referentenentwurfs zum Beschäftigtendatengesetz

Cover Podcast Episode 61: Andreas jaspers

Mit dem Referentenentwurf zum Beschäftigtendatengesetz vom 8. Oktober 2024 legt das BMAS sein Konzept zu Kodifizierung des Beschäftigtendatenschutzrechts vor, nachdem sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof die Europarechtswidrigkeit von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ergibt. Der Entwurf greift diese Vorgabe auf und konkretisiert den Beschäftigtendatenschutzes im Wesentlichen nach der Rechtsprechung des BAG. Zugleich sollen offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt insbesondere zum Einsatz von KI regelt werden. Im Data Agenda Datenschutz-Podcast ordnet Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. den Vorschlag mit Blick auf die Belange des betrieblichen Datenschutzes ein.

Letztes Update:22.10.24

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    Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat mit „AI in a Nutshell 3“ eine praxisorientierte Kurzinformation zum datenschutzkonformen Einsatz von LLM-gestützten Chatbots in bayerischen Behörden veröffentlicht. Das Dokument strukturiert die relevanten Anforderungen entlang der drei Phasen Beschaffung, Implementierung und Nutzung. Beschaffung: Vorabprüfung als Pflichtprogramm Bereits im Vorfeld der Beschaffung ist umfassend zu klären, ob

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    Auftragsverarbeitung ist kein Freifahrtschein. Wer personenbezogene Daten an Dienstleister auslagert, bleibt als Verantwortlicher in der Pflicht: für Löschkontrolle, Vertragsgestaltung und Incident-Response gleichermaßen. Ein aktueller Fall aus Berlin illustriert eindrücklich, was passiert, wenn alle drei Bereiche gleichzeitig vernachlässgt werden. Der Vorfall Ein von der BVG beauftragter Dienstleister, der im Januar 2025 Briefe und E-Mails im Auftrag

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