Folge 61: Highlights des Referentenentwurfs zum Beschäftigtendatengesetz
Mit dem Referentenentwurf zum Beschäftigtendatengesetz vom 8. Oktober 2024 legt das BMAS sein Konzept zu Kodifizierung des Beschäftigtendatenschutzrechts vor, nachdem sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof die Europarechtswidrigkeit von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ergibt. Der Entwurf greift diese Vorgabe auf und konkretisiert den Beschäftigtendatenschutzes im Wesentlichen nach der Rechtsprechung des BAG. Zugleich sollen offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt insbesondere zum Einsatz von KI regelt werden. Im Data Agenda Datenschutz-Podcast ordnet Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. den Vorschlag mit Blick auf die Belange des betrieblichen Datenschutzes ein.
Letztes Update:22.10.24
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren

