Folge 61: Highlights des Referentenentwurfs zum Beschäftigtendatengesetz

Cover Podcast Episode 61: Andreas jaspers

Mit dem Referentenentwurf zum Beschäftigtendatengesetz vom 8. Oktober 2024 legt das BMAS sein Konzept zu Kodifizierung des Beschäftigtendatenschutzrechts vor, nachdem sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof die Europarechtswidrigkeit von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ergibt. Der Entwurf greift diese Vorgabe auf und konkretisiert den Beschäftigtendatenschutzes im Wesentlichen nach der Rechtsprechung des BAG. Zugleich sollen offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt insbesondere zum Einsatz von KI regelt werden. Im Data Agenda Datenschutz-Podcast ordnet Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. den Vorschlag mit Blick auf die Belange des betrieblichen Datenschutzes ein.

Letztes Update:22.10.24

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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