Folge 61: Highlights des Referentenentwurfs zum Beschäftigtendatengesetz
Mit dem Referentenentwurf zum Beschäftigtendatengesetz vom 8. Oktober 2024 legt das BMAS sein Konzept zu Kodifizierung des Beschäftigtendatenschutzrechts vor, nachdem sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof die Europarechtswidrigkeit von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ergibt. Der Entwurf greift diese Vorgabe auf und konkretisiert den Beschäftigtendatenschutzes im Wesentlichen nach der Rechtsprechung des BAG. Zugleich sollen offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt insbesondere zum Einsatz von KI regelt werden. Im Data Agenda Datenschutz-Podcast ordnet Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. den Vorschlag mit Blick auf die Belange des betrieblichen Datenschutzes ein.
Letztes Update:22.10.24
Das könnte Sie auch interessieren
-
Datenschutz in der medizinischen Forschung
Ddie Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) haben im Dezember 2025 einen gemeinsam erarbeiteten Leitfaden zur datenschutzkonformen Nutzung von Gesundheitsdaten in der medizinischen Forschung vorgelegt. Ziel ist es, Forschenden eine praxisnahe und rechtssichere Anleitung zu bieten, damit Studien mit sensiblen Patientendaten im Einklang mit der Datenschutz‑Grundverordnung
Mehr erfahren -
Leitfaden für „moderne verteidigungsfähige IT-Architektur“
Das BSI hat Anfang November 2025 einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der unter dem Begriff Modern Defensible Architecture (MDA) firmiert. Ziel ist es, Organisationen (öffentliche wie private) eine praxisnahe Orientierung für den Aufbau und Betrieb sicherer, resilienter IT‑Architekturen zu geben. Warum MDA wichtig ist In Zeiten zunehmender Cyberbedrohungen und wachsender Komplexität digitaler Infrastrukturen reichen traditionelle Sicherheitskonzepte
Mehr erfahren -
Sechs Empfehlungen für eine vertrauenswürdige ePA
Die Datenschutzbehörde des Landes Rheinland‑Pfalz und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben am 6. November 2025 mit der „Mainzer Erklärung“ sechs zentrale Anforderungen formuliert, die nach ihrer Auffassung erfüllt sein müssen, damit die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland datenschutzgerecht, nutzerfreundlich und alltagstauglich umgesetzt wird. Zielsetzung der Erklärung Die Initiatoren betonen, dass die ePA nur dann erfolgreich sein
Mehr erfahren

