Evaluation der DS-GVO aus Verbrauchersicht

Gemäß Art. 97 DS-GVO ist die EU-Kommission angehalten, bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Evaluationsbericht vorzulegen, in dem sie die Anwendung und Wirkung der Verordnung überprüfen und bewerten soll. Außerdem soll die Kommission erforderlichenfalls geeignete Vorschläge zur Änderung der Verordnung machen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat der Marktwächter Digitale Welt des vzbv und der Verbraucherzentralen im Jahr 2018 zwei Untersuchungen durchgeführt, in der er die Konformität mit der DS-GVO von acht sozialen Netzwerken prüfte. Im Fokus der Untersuchungen standen insbesondere die Fragen, wie die Anbieter ihren Informationspflichten nachkamen und die Datenportabilität umsetzten.

Um seinen Beitrag zum Evaluationsprozess zu leisten, hat der vzbv außerdem ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das eine Evaluation der DS-GVO aus Verbrauchersicht vornehmen sollte. Das Gutachten wurde Anfang Dezember 2019 veröffentlicht.

Die vzbv fasst darin die aus Verbrauchersicht wichtigsten Vorschläge zur Evaluation der DS-GVO als Kernforderungen zusammen zusammen. Die Vorschläge beruhen nach Information der vzbv nicht nur auf dem vorgelegten Gutachten, sondern teilweise auch auf dem Endbericht der Datenethikkomission der Bundesregierung, welcher im Oktober 2019 vorgelegt wurde und ebenfalls Vorschläge zur Überarbeitung der DS-GVO enthält.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V


Letztes Update:08.12.19

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