FAQ: Datenverarbeitung in Inkassounternehmen

Datenverarbeitung in Inkassounternehmen

Bereits am 23.03.2018 gab es einen Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) zur  Einmeldung offener und unbestrittener Forderungen in eine Wirtschaftsauskunftei (Inkassounternehmen) unter Geltung der DS-GVO.

Jetzt hat die LDI NRW unter der ständig aktualisierten Rubrik „Die Landesbeauftragte antwortet auf häufig gestellte Fragen“ eine neue Broschüre zu diesem Themengebiet veröffentlicht. „Seit Anwendungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung erreichen uns vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die durch ein Inkassounternehmen zum Ausgleich einer – häufig auch nur vermeintlich – offenen Forderung aufgefordert wurden“, so die LfDI NRW. Eine Broschüre gibt einen Überblick über die häufig gestellten Fragen und unsere Antworten.

Hier eine Auswahl der behandelten Fragestellungen:
  • Ich wurde von einem Inkassounternehmen angeschrieben. Woher hat dieses meine Daten?
  • Welche Daten darf ein Inkassounternehmen über mich speichern?
  • Ich bin der Meinung, dass gegen mich keine offene Forderung besteht. Was kann ich tun?
  • Dürfen meine Daten ohne meine Einwilligung an ein Inkassounternehmen übermittelt werden?
  • Ist ein Inkassounternehmen dazu verpflichtet, meine Daten zu löschen, wenn ich dazu auffordere?
  • Ich habe Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner Daten beim Inkassounternehmen eingelegt. Dieses verarbeitet trotzdem meine Daten weiter. Ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die Datenverarbeitung zu stoppen?
  • Ich habe bei einem Inkassounternehmen einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO geltend gemacht. Das Inkassounternehmen reagiert hierauf nicht. Was kann ich tun?

Die Broschüre ist hier abrufbar.

Letztes Update:10.12.18

  • DataAgenda Podcast Cover Folge 83 mit Stephan Grünewald

    Folge 83: Psychologie im Spiegel der KI

    Die Haltung der Menschen zu KI wandelt sich nach dem Befund des Psychologen Stephan Grünewald. Aus dem Zauberstab des „Allmachts-Boosters“ sei eine Bedrohung geworden. KI sei zwischen „persönlichem Heinzelmann und gefügigem Traumpartner“ gestartet: „Was kann ich noch selbst? Und wer bin ich überhaupt noch?“. Diese Fragen stellen sich für den Menschen. Wie hätte man vor

    Mehr erfahren
  • Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick

    Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf

    Mehr erfahren
  • Compliance-Verstöße: Keine Vorfeststellung natürlicher Personen mehr erforderlich

    EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner